Jeder und jedem ein Schutzplatz
Schutzbauten werden primär für den Fall des bewaffneten Konflikts erstellt, sollen aber auch bei Katastrophen und in Notlagen als Notunterkünfte genutzt werden können. Der Grundsatz lautet: Jeder Einwohnerin und jedem Einwohner soll ein Platz in einem Schutzraum in der Nähe des Wohnorts zur Verfügung stehen. Landesweit gibt es über 270'000 Personenschutzräume, zudem 3500 Schutzanlagen. Heute lassen sich über 95 Prozent der Bevölkerung in Schutzräumen unterbringen.
Schutzräume
Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer haben beim Bau von Wohnhäusern Schutzräume zu erstellen, auszurüsten und zu unterhalten. In Gebieten, in denen zu wenig Schutzräume vorhanden sind, haben die Gemeinden (öffentliche) Schutzräume zu erstellen, auszurüsten und zu unterhalten. Wird beim Hausbau kein Schutzraum erstellt oder ist der Schutzplatzbedarf im Beurteilungsgebiet gedeckt, hat die Hauseigentümerin oder der Hauseigentümer einen Ersatzbeitrag zu entrichten.
Schutzanlagen
Als Schutzanlagen bezeichnet man Kommandoposten, Bereitstellungsanlagen, geschützte Sanitätsstellen und geschützte Spitäler. Sie dienen primär dazu, die Führungsfähigkeit und die Bereitschaft der Mittel des Bevölkerungsschutzes sicherzustellen.
Werterhaltung
Die Schweiz verfügt bei den Schutzbauten über einen sehr guten Ausbaustand. Deshalb steht nicht mehr der Bau von Schutzräumen und -anlagen im Vordergrund, sondern die Werterhaltung der bestehenden Infrastruktur. Die wichtigsten Massnahmen sind die periodische Schutzraumkontrolle, der regelmässige Unterhalt und die periodische Anlagekontrolle. Kontrollen und Unterhalt sind in Weisungen des Bundes vorgegeben.
Differenzierte Bereitschaft
Unter Berücksichtigung der Entwicklung der Gefährdungen und ihrer Vorwarnzeiten kann die Betriebsbereitschaft der Schutzbauten differenziert werden: Der Anlagebesitzer oder -betreiber bestimmt, in welcher Betriebsbereitschaft seine Anlage in Zukunft gehalten wird. Für Anlagen in reduzierter Betriebsbereitschaft (RBB) ist keine Nutzung vorgesehen. Dadurch lassen sich Betriebs- und Unterhaltskosten einsparen.
Bund liefert Planungsgrundlage
Die technischen Grundlagen für die Planung, Erstellung und Werterhaltung dieser Infrastruktur werden im Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) erarbeitet. Der Bund koordiniert, genehmigt, finanziert und überwacht die Massnahmen der baulichen und technischen Infrastruktur und genehmigt prüfpflichtige Einbauteile für Schutzbauten. Die Kantone (und Gemeinden) setzen die Vorgaben mit der Unterstützung des Bundes um.