Ralfi
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Anfang der 60er Jahre wurden in mehreren Bundesländern 10 so genannte Warnämter errichtet, die jeweils für ein Warngebiet zuständig waren.
Diese 10 Warngebiete deckten flächenmäßig die BRD ab. Die Aufgabe der Warnämter war, die Gefahren für die Bevölkerung primär durch ABC Angriffe zu melden. Über nahezu 1000 ABC Messstellen verteilt, erfolgten Messungen über die ganze Bundesrepublik. Diese Werte wurden an die Warnämter übermittelt und ausgewertet. Verschiedene Daten wie Wetter, Temperaturen, etc. wurden miteinander verglichen, um ein Gesamtbild der Lage zu erhalten.
In den späteren Jahren wurden die Aufgabenbereiche erweitert: So sollte von hier aus nunmehr auch vor "zivilen" Gefahren gewarnt werden, beziehungsweise bei Reaktor- oder Chemieunfällen. Die Warnämter waren ABC - Sichere Bunker. Ihre Wand- und Deckenstärke liegt bei ca. 3,60 m.
Beim Warndienst konnte man als freiwilliger Helfer tätig werden.
Die Wartung, der Bau und der Unterhalt von Sirenen und Leitungen war der Deutschen Bundespost übertragen.
Außer den Sirenen unterhielten die Warnämter das so genannte Warnnetz. Dabei handelte es sich um eine Art Telefonanlage mit Rundspruchstellen, so konnten die Warnämter an alle angeschlossenen genannten „Warnstellen“ Durchsagen machen. Vom Warnamt konnten die Sirenen für das jeweilige Warngebiet zentral ausgelöst werden. An das Warnnetz waren neben den Hauptverwaltungsbeamten und den Leitstellen auch bestimmte Firmen angeschlossen, die durch eine Rechtsverordnung verpflichtet wurden.
Die Warnämter bestanden jeweils aus einem eingezäunten Gelände in abgelegener Lage mit Verwaltungsgebäude, Unterkunftsgebäude und dem Warnamtbunker. Die stark geschützten Bunker waren jeweils gleichartig aufgebaut und ermöglichten der Warnamtbelegschaft einen Aufenthalt von 30 Tagen ohne Kontakt zur Außenwelt.
Die Anlagen des Warndienstes waren als Zivilschutzeinrichtungen völkerrechtlich besonders geschützt.
Das Warnamt Pähl ist heute in Privatbesitz. Zur Euroeinführung wurde die Bunkeranlage zur Lagerung des Euros genutzt.
Die 10 Warnämter in der Bundesrepuklik waren:
I Hohenwestedt
II Bassum
III Rodenberg
IV Meinerzhagen
V Linnich
VI Butzbach - Bodenrod
VII Bad Kreuznach
VIII Rottenburg/Neckar
IX Ansbach-Claffheim
X Pähl
Die 4 Geschossebenen wurden wie folgt ausgestattet:
Geschossebene 1
- Haupteingang mit Druckschleuse
- Entgiftungseinrichtungen
- Raum f. Warnamtsleiter
- ABC-Lageraum mit Fernsprechaufnahme
- Krankenstation
- Notausstieg
Geschossebene 2
- Führungsraum
- Fernsprech- und Fernschreibebetriebsräume
- Stromversorgungsanlagen
Geschossebene 3
- Unterkunftsräume
- Sanitäreinrichtungen
- Aufenthaltsraum
- Küche
- Vorratsraum
- Klimaanlage
- Heizung
Geschossebene 4
- Vorratsbehälter für Wasser und Betriebsstoffe
- Mülllager
Datenquelle
Unterhaltung zum Thema: "Warnamt Eifel"
Diese 10 Warngebiete deckten flächenmäßig die BRD ab. Die Aufgabe der Warnämter war, die Gefahren für die Bevölkerung primär durch ABC Angriffe zu melden. Über nahezu 1000 ABC Messstellen verteilt, erfolgten Messungen über die ganze Bundesrepublik. Diese Werte wurden an die Warnämter übermittelt und ausgewertet. Verschiedene Daten wie Wetter, Temperaturen, etc. wurden miteinander verglichen, um ein Gesamtbild der Lage zu erhalten.
In den späteren Jahren wurden die Aufgabenbereiche erweitert: So sollte von hier aus nunmehr auch vor "zivilen" Gefahren gewarnt werden, beziehungsweise bei Reaktor- oder Chemieunfällen. Die Warnämter waren ABC - Sichere Bunker. Ihre Wand- und Deckenstärke liegt bei ca. 3,60 m.
Beim Warndienst konnte man als freiwilliger Helfer tätig werden.
Die Wartung, der Bau und der Unterhalt von Sirenen und Leitungen war der Deutschen Bundespost übertragen.
Außer den Sirenen unterhielten die Warnämter das so genannte Warnnetz. Dabei handelte es sich um eine Art Telefonanlage mit Rundspruchstellen, so konnten die Warnämter an alle angeschlossenen genannten „Warnstellen“ Durchsagen machen. Vom Warnamt konnten die Sirenen für das jeweilige Warngebiet zentral ausgelöst werden. An das Warnnetz waren neben den Hauptverwaltungsbeamten und den Leitstellen auch bestimmte Firmen angeschlossen, die durch eine Rechtsverordnung verpflichtet wurden.
Die Warnämter bestanden jeweils aus einem eingezäunten Gelände in abgelegener Lage mit Verwaltungsgebäude, Unterkunftsgebäude und dem Warnamtbunker. Die stark geschützten Bunker waren jeweils gleichartig aufgebaut und ermöglichten der Warnamtbelegschaft einen Aufenthalt von 30 Tagen ohne Kontakt zur Außenwelt.
Die Anlagen des Warndienstes waren als Zivilschutzeinrichtungen völkerrechtlich besonders geschützt.
Das Warnamt Pähl ist heute in Privatbesitz. Zur Euroeinführung wurde die Bunkeranlage zur Lagerung des Euros genutzt.
Die 10 Warnämter in der Bundesrepuklik waren:
I Hohenwestedt
II Bassum
III Rodenberg
IV Meinerzhagen
V Linnich
VI Butzbach - Bodenrod
VII Bad Kreuznach
VIII Rottenburg/Neckar
IX Ansbach-Claffheim
X Pähl
Die 4 Geschossebenen wurden wie folgt ausgestattet:
Geschossebene 1
- Haupteingang mit Druckschleuse
- Entgiftungseinrichtungen
- Raum f. Warnamtsleiter
- ABC-Lageraum mit Fernsprechaufnahme
- Krankenstation
- Notausstieg
Geschossebene 2
- Führungsraum
- Fernsprech- und Fernschreibebetriebsräume
- Stromversorgungsanlagen
Geschossebene 3
- Unterkunftsräume
- Sanitäreinrichtungen
- Aufenthaltsraum
- Küche
- Vorratsraum
- Klimaanlage
- Heizung
Geschossebene 4
- Vorratsbehälter für Wasser und Betriebsstoffe
- Mülllager
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