Martin,
gut gemacht. Das MfS wollte ja nicht den Standort an sich erkunden, sondern diesen
abwehrmäßig beurteilen, um die Befahrbarkeit, Kennzeichnung etc. laut Sperrgebietsverordnung zu katalogisieren.
nach einer Reihe von Vorkommnissen an NVA und GSSD Liegenschaften, hatte der NVR die Aufgabe gestellt, da endlich Ordnung reinzubringen und sowohl die Grenzen der Liegenschaften zu beschildern, die Nutzer zu katalogisieren etc. neben den zuständigen KD des MfS war die HA II involviert, NVA und HA I in den Kreisen und noch einige andere.
Eine umfassend befriedigende Löäsung wurde nicht gefunden.
a) weil die Gebiete die die DDR als Sperrgebiet auswarf für die MVM nicht bindend war,
b) die Beschilderung der permanenten Sperrgebiete durch die GSSD an die Westalliierten in Form von aktualisierten Karten erfolgte, an die man sich mehr oder weniger hielt. (Die MVM). Jede Ungenauigkeit in den Karten wurde ausgenutzt, es gab ja für Übungen noch temporäre SG, d.h. diese aren auch zu übermitteln. Bei den Begehungen im Auftrag des NVR wurd festgestellt, dass viele Liegenschaften der GSSD,
a) gar nicht,
b) unzureichend,
c) falsch, d.h. entgegen Vorschrift oder in russisch etc.
d) am falschen Ort gekennzeichnet waren.
Hier sollte Ordnung her, was einen ganz erheblichen Rechercheaufwand bedeutete und eine Masse Arbeit danach. Endprodukt war ein Katalog aller militärisch genutzten Liegenschaften in der DDR.
Grüsse Hermann
Nachsatz, also können wir den Standort als Richtfunkstandort abhacken, der ggf. noch als Anhöhe von anderen genutzt wurde, weil alle anderen Höhen z.T. schon vergeben waren.