Wehrdienst und Unterhaltsverpflichtung

lokist

Member
Hallo zusammen,

eine kurze Frage in die Runde:

Grundwehrdienstleistende und UaZ der NVA waren mit ihrem bissel Sold wohl kaum in der Lage Unterhalt für ihre schon vorhandenen Kinder zu zahlen.
Wie war das damals- übernahm das in dieser Zeit der Staat? Falls der Wehrpflichtige eine Wohnung hatte, wie ging das damals mit der Miete?

Admin: bitte verschieben falls falsches Unterforum.


Grüße, lokist
 
Laut unten stehendem Link zum Wehrpflichtgesetz steht im III. Abschnitt 'Der aktive Wehrdienst' im § 18. Arten des aktiven Wehrdienstes

(1) Der aktive Wehrdienst wird
a) als Grundwehrdienst,
b) als Dienst auf Zeit oder
c) als Dienst in militärischen Berufen geleistet.

und dann im § 27. Versorgung, Betreuung und Urlaub

(3) Die finanzielle Versorgung und soziale Betreuung der Unterhaltsberechtigten der Angehörigen der Nationalen Volksarmee wird gewährleistet.

WIMRE war das in Praxis so wie du fragtest. Bei entsprechenden Verpflichtungen des zum Wehrdienst Einberufenen wurde so auf Antrag gehandelt. Und früher war ein Antrag deutlich einfacher zu stellen als heute.

ME war dies bei UaZ schon eingeschränkter, deren Dienstbezüge waren deutlich höher und daher zu zahlende Leistungen geringer.

Grüße Frank

» verfassungen.de/ddr/wehrpflichtgesetz82
 
Bitte , erkundigt euch doch erst einmal , wie hoch der DDR -Kindes-Unterhaltssatz war !

Davon wurde die Mutter nicht reich und der Vater nicht arm ! Heute zahlen nämlich die Kleinverdiener den prozentual höchsten Unterhaltssatz !
 
Stimmt ja. Beides war gering: Unterhalt und Wehrsold. Das ändert ja nichts an der Frage und Antwort dazu.

Grüße Frank

PS: Ich war übrigens damals Unterhaltszahlungspflichtig und habe auch Wehrsold erhalten
 
Danke Frank für die Info mit Rechtsquelle. Weißt Du vielleicht auch noch ob nach Beantragung die staatliche Zahlung an den Wehrpflichtigen oder an die Vertreterin des/der Kinder geleistet wurde?
 
Direkt während des GwD an die Verantwortliche Seite überwiesen. Nehme an gesteuert vom zuständigen WKK, was diesen Vorgang unter (auch zeitlicher) Kontrolle hatte.

Bei Miete war es ähnlich. Ich wohnte zZ meines GwD in einem Zimmer zur Untermiete bei einer älteren Dame. Die hat meine Miete nach Antrag direkt überwiesen bekommen.
 
Seien wir mal ehrlich , Miete und Unterhalt waren das in der DDR Fragen und Probleme ???
Die höchste Miete für Neubauwohnungen waren für die 3-Raum- ca. 75 qm Wohnung ca. 100 Ostmark . Da hat doch jeder drüber gelächelt .
Und die Altbau1 Zimmerkamenaten , da wahr wohl eine Busfahrkarte teuer ...

Die Kindesunterhaltssätze waren in etwa 18 Jahre Unterhalt war etwa ein Wartburg 353 und nicht von der Lohnhöhe des Zahlvaters abhägig !

Selbst wenn da die NVA bzw. der Staat Kosten übernommen hat , haben diese nicht den Untergang der DDR verursacht !
 
Selbst wenn da die NVA bzw. der Staat Kosten übernommen hat , haben diese nicht den Untergang der DDR verursacht !

Naja, diesen Aspekt erkenne ich im Zusammenhang auch nicht. Vllt ist dies in ganz anderem Zusammenhang jetzt (auch) wichtig.

Ich wurde zu meinen GwD nach meinem Studium eingezogen. Wenn ich da nicht von meinem Stipendium inkl. den Zusatzarbeiten dafür etwas Geld beiseite gelegt hätte, wäre es mir auch schwer gefallen mir halbwegs eine Schachtel Zigaretten uä pro Tag leisten zu können. Die Dame, die zwischenzeitlich meine Miete vom Staat erhielt, brauchte sie an sich auch nicht. Ich fehlte ihr, als ihr Standby-Mann zum Einkaufen schwerer und größerer Dinge des täglichen Bedarfs wie Getränke, Brot und so. Du wirst wissen daß es damals so war.

Beim Unterhalt war es ähnlich. Natürlich hätte man es sich leisten können nicht zu Zahlen, warum auch immer. Die Kindesmutter brauchte dann nur zum Jugendamt zu gehen und der Staat hat dann rigoros für den Rest, sprich die Beibringung der Summe, gesorgt. Das war auch etwas anders wie bekanntermaßen jetzt.
 
Frank: nochmal danke. Ich habe die Frage gestellt um im privaten Bereich etwas nachvollziehen zu können. Da ich damals jung und ungebunden einrücken durfte hat mich §27Abs.3 nicht berührt.

Seien wir mal ehrlich , Miete und Unterhalt waren das in der DDR Fragen und Probleme ???

In dem Fall war das durchaus ein Problem. Mit 400 Mark Einkommen und zwei Kindern musste eine junge und damals zugegebenermaßen naive Mutter schon ganz schön zirkeln um über die Runden zu kommen. Sie ist eben nicht zum Jugendamt gegangen.
 
Also UaZ waren eigentlich geldlich gut versorgt....

Für den Grundwehrdienst gab es zumindest ab 1978 eine sogenannte Unterhaltsverordnung. Für den Ehepartner mit Kind unter 16 Jahren gab es zum Beispiel monatlich 250 Mark, (50% Verrechnung mit Netto-Einkommen über 350 Mark) , wenn sie zum Zeitpunkt des GWD nachweislich keine Berufstätigkeit ausüben konnte monatlich 300 Mark, für ein Kind im Haushalt generell 60 Mark. Es gab Mietbeihilfen, Zahlungen für Kredite konnten ganz oder teilweise gestundet werden, Unterhaltspflichten mit zinslosen Krediten abgefangen werden....
 
Moin

Und wie war das bei Reserveübungen ( kenne den NVA Begriff dazu nicht ) mit der Besoldung geregelt ?

Wie ich gelesen habe waren die zusätzlichen Dienste nach Ableistung des eigentlichen Grundwehrdienstes bei einigen ja doch recht lang.
Der Lohn als Arbeiter oder Angestellter ist ja wahrscheinlich auch um einiges höher gewesen wie der Wehrsold eines Wehrpflichtigen Gefreiten. Gab es dafür auch einen Ausgleich ?
 
Im in #2 verlinkten Wehrdienstgesetz steht im Abschnitt IV. Der Reservistenwehrdienst ua

(2) Die Arten des Reservistenwehrdienstes sind
a) Reservistenausbildung,
b) Reservistenqualifizierung und
c) Reservistenübung.

(3) Während des Reservistenwehrdienstes sind die Wehrpflichtigen Angehörige der Nationalen Volksarmee, Für sie gelten die Festlegungen über den aktiven Wehrdienst unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Reservistenwehrdienstes.

Die weiter oben aufgeführten Regelungen galten analog. Das Gesetz macht einen Unterschied zwischen Reservisten mit mehr oder weniger als 1 Jahr aktivem Wehrdienst zuvor. ME wurde mit >1 Jahr Wehrdienst der mittlere Lohn weitergezahlt. Das hing auch mit der Art (siehe Punkt 2) zusammen. Das kann auch ein Irrtum sein, dann bitte korrigieren.

Grüße Frank
 
Um hier genaue Aussagen zu treffen, müsste man alle diesbezüglichen Gesetze und Verordnungen zusammenlegen und dann auch die einzelnen Zeitabschnitte vergleichen.

Bei der "Bezahlung" galten die Besoldungsverordnung, die für den Reservistenwehrdienst spezielle Regelungen enthält. Insofern ist der Frank dargestellte Unterschied korrekt. Im § 6 ist festgelegt, dass der Reservist Wehrsold erhält (für Reservistenausbildung und Qualifizierung) und zusätzlich Zuschläge und einen Ausgleich nach § 7 BesoldungsVO:

- für Arbeitsverhältnisse in Genossenschaften, Kombinaten, Betrieben, wirtschaftsleitenden Organen, Einrichtungen, gesellschaftlichen Organisationen etc. wird ein monatlicher Ausgleich in Höhe des Durchschnittslohns gezahlt, der Nettolohn wird aber um 20% jedoch mindestens 80 Mark gekürzt,

- Studenten erhalten ihr Stipendium, Kürzung um 80 Mark

- alle die nicht unter die Regelungen fallen konnten beim zuständigen Rat des Kreises für nachgewiesene Einkommensminderungen Ausgleichszahlungen beantragen.

Diese Regelung machten keinen Unterschied, wie lange vorher aktiver Wehrdienst geleistet war.

Bei Reservistenübungen erfolgten die gleichen Zahlungen ohne Kürzung.

Stand: BesoldungsVo gültig ab 1. Mai 1982

Bis 1982 galt die BesoldungsVo aus dem Jahr 1962 mit Änderungen von 1964, 1965, 1975, sowie Durchführungsbestimmungen von 1962 und 1973.

In den Durchführungsbestimmungen zur BesoldungsVO von 1982 gibt es dann noch Regelungen zur Berechnung des Ausgleiches für Mitglieder von Genossenschaften der Landwirtschaft und der Fischerei, der Produktionsgenossenschaften das Handwerks, private Handwerker, Gewerbetreibende, Selbständige und steuerbegünstigt freiberuflich Tätige.
 
Da fällt mit gerade eine andere Frage ein : Wann war denn die letzte NVA-Resi-Übung ??

Eigentlich waren die ja sinnlos , da die einen ja eh schon in den Betriebskampfgruppen übten und auf der anderen Seite ja viele NVA - Angehörige in den verschiedensten Betrieben arbeiteten / abkommandiert waren .
 
Waren Mob.- Übungen auch diesbezüglich materiell geregelt oder wurde Lohn /Gehalt 100% weiter gezahlt?

Gruß Woelfi
 
Der Punkt (1) des in #12 erwähnten §33 IV. Abschnitt des WDG lautet

(1) Der Reservistenwehrdienst wird zur Gewährleistung einer ständig hohen Kampfkraft sowie Gefechts und Mobilmachungsbereitschaft der Nationalen Volksarmee durchgeführt

Das sind ja gerade die Teile des Reservistenwehrdienstes die immer weniger durchgeführt wurden. Auch aus Rücksicht auf die Belastung der Volkswirtschaft dadurch. Da es also RWD war galten die Regeln analog wie zuvor erklärt.

Was nicht zu Verwechseln ist mit der Mobilmachung ansich. Da galten andere Regeln und diese hat es glücklicherweise auch nie gegeben.

Grüße Frank
 
... lang ist's her.Aus der Erinnerung kriege ich da nichts mehr zusammen; GWD 73/74, 24 Jahre alt , verheiratet +1 Kind und gerade angefangen Haus zu bauen.
da gab es zum Gehalt meiner Frau irgendwelche Zuschläge. Als Resi wurde ich nie gezogen, bekam aber ca '77 den Einberufungsbefehl M, Gestellungsort an meinem
damaligen Arbeitsplatz, da strategisch wichtiger Betrieb. Wir wurde in Mob.- Übungen anderer gleichartiger Betriebe entsprechend Dienstgrad eingebunden, Zeitdauer meist unter 1Woche. Hier in Berlin fanden derartige Übungen nicht statt. Diesen Schein hatte ich bis Ende 78. Ich weiß nicht mehr, ob das als RWD gewertet wurde.
Zum Sold in der NVA hier mal ein Link:
http://home.snafu.de/veith/besoldun.htm

Gruß
Woelfi
 
Solche Links wie in #2 Blenden natürlich (leider) immer deren Vorgeschichte aus. Das dort aufgeführte WDG ist halt von 1982.

... lang ist's her ... bekam aber ca '77 den Einberufungsbefehl M, Gestellungsort an meinem
damaligen Arbeitsplatz, da strategisch wichtiger Betrieb.

Ich kenne bisher Keinen der solch einen Befehl erhalten hat. Vllt kannst du noch etwas zu den zugehörigen Umständen mitteilen ?

Diese Wehrsoldangaben, die du zitierst hast, hatte ich auch schon gelesen. Ich war 1977/78 im GWD und habe das dort Angeführte erhalten.

Grüße Frank
 
Ergänzend noch meine Erfahrungen mit dem Mobilmachungssystem. Ich war seit der Lehre 1964 ,nach Studium und GWD bis zum bekannten Ende im Kombinat AutoTrans Berlin (ATB) beschäftigt. Die Kernbereiche waren seit Kombinatsgründung 1969 die Verkehrsabteilungen in einer beachtlichen Vielschichtigkeit. Einen oberflächlichen Strukturabriß habe ich hier schon an anderer Stelle dargestellt. Begonnen hatte die Einbindung von Fahrzeugen und Fahrpersonal in die Landesverteidigung durch die Strukturierung der Betriebskampfgruppe in den Objekten Siegfried- und Herzbergstr. zum ATB Kampfgruppen-Transportbataillon. Hierzu wurden eine definierte Anzahl von Pritschenfahrzeugen aus den Verkehrsabteilungen (erst H3A/S4000 dann W50) überwiegend als Mannschaftstransportfahrzeuge(MTW) vorgehalten, die täglich im Einsatz waren und bei Bedarf, meist am Wochenende, durch die Kampfgruppe genutzt wurden. Hierbei wurden diese Fahrzeuge mit mit vierreihigen Holzbänken ausgerüstet, die zentral in den genannten Objekten gelagert wurden sowie mit Bordwanderhöhungen als Rückenlehnen. Ab Anfang 1977 wurde parallel zur Kampfgruppe die Anzahl der MTW-Fahrzeuge aufgestockt, um im Mobilmachungsfall den RD NVA unterstellt zu werden. Eine entsprechende Anzahl Fahrer wurde vom WKK per Einberufungsbefehl M dazu vorgesehen, wie auch verkehrsleitendes Personal und auch Instandhaltungspersonal aus der Hauptwerkstatt Siegfriedstr. die entsprechend ihrem Resi-Dienstgrad eingeplant wurden Die Fahrzeuge unterlagen ständiger zahlenmäßiger Kontrolle durch einen Beauftragten des WKK, der Angestellter des Kombinats war, dem sogenannten Planer, der in einem streng abgeschirmten Raum in der Kombinatsleitung residierte (Tür ohne Klinke), zu dem nur ein definierter Personenkreis Zutritt hatte. Seine Aufgabe war, die Einsatzbereitschaft dieser Fahrzeuge zu überwachen (KtE der MTW-Fahrzeuge: 0,85) . Dazu erhielt er durch das tägliche Rapportsystem die erforderlichen Infos. Hierbei handelte es sich fast ausschließlich um W50 Spedipritschen mit Plane und Spriegel als MTW , W50 mit Normalpritsche meist offen für den Transport von „Weichraumcontainern“ (Gummiblasen) zum Transport von Wasser und technischen Flüssigkeiten wie z.B. Kraftstoffen sowie um ausgewählte Spezialfahrzeuge wie W50 Ladekran und Ladebordwand. Ich schätze , daß für den Mobilmachungsfall in der ersten Welle so um die 400 Reservisten mit EBM und etwa 300 Fahrzeuge als Transportbataillon bei uns geplant waren. Meine letzte Übung fand im Verkehrskombinat Rostock 1978 statt, wo wir ATB- M-Resis mit 50 Mann als Beobachter passiv mitwirken durften sowie auch weitere Resis aus anderen Verkehrskombinaten. Die Rostocker traf die Übung wie der Blitz , ich glaube x+2,; von Montag bis Donnerstag rund um die Uhr wurden mil. Transportaufgaben abgearbeitet bis hin zum Schießen auf dem TüP Hinrichshagen und noch andere Einlagen, erinnert sich
Woelfi
 
Oben