Am 25.März 1968 hatte der Nationale Verteidigungsrat der DDR die Aufstellung von „Basiseinheiten zur technischen Sicherstellung“ im Verkehrswesen und Bauwesen der DDR sowie im Verantwortungsbereich des Ministers für Post- und Fernmeldewesen beschlossen. Das Besondere daran war, daß die Formierung, Ausbildung und Führung dieser Truppenteile nicht dem Verteidigungsminister, sondern den an der Spitze der genannten Wirtschaftsbereiche stehenden zivilen Ministern übertragen wurde. Laut NVR-Beschluß hatte das MfNV lediglich Rahmenbedingungen für die Gliederung der Truppenteile, ihre personelle Sicherstellung, Ausrüstung und Bewaffnung, Ausbildung und Mobilmachung sowie für ihren Gefechtseinsatz zu erarbeiten und den beteiligten Ministerien zu übergeben.
Im Rahmen dieser sogenannten „Operativen Forderungen“ hatte der Minister für Post- und Fernmeldewesen ein Kasernenobjekt für die von ihm zu formierenden Einheiten - anfangs ein Ausbildungs- und ein Instandsetzungs-Bataillon, später ein Regiment mit 8 Kompanien der NIT- zu errichten. Interessanterweise kümmerte sich das Verteidigungsministerium weder um den Standort, die Finanzierung noch um die Projektierung und den Bau der künftigen Kaserne, alles blieb dem Postminister überlassen..
Daraufhin erteilte der Minister dem Leiter des Instituts für Post- und Fernmeldewesen in Berlin und dieser dem ihm zugeordneten Amt für Projektierung in Leipzig den Auftrag zur Projektierung und zum Bau einer Kaserne ...