Martin,
es berührt ein sehr umfassendes Feld. Weil dem wurde halt grundsätzlich viel Aufmerksamkeit gewidmet. Vllt nachfolgend nur ein paar weitere Bemerkungen dazu »
Insbesondere dem Inhalt deines zweiten Zitates s.288 muss man zustimmen. Auch liegst du mit deiner Intention einer Zweiteilung der Aufgabenverteilung (zentral - bezirklich/objektmäßig) richtig. Es war auch nicht so, daß im ZGS nun Verbindungsoffiziere zu LS/ZV o.ä. sich aufhielten - halt nur die bekannten aus der Armee. Für so was gab es ja direktgeschaltete Fernschreib(Telex)-Leitungen. Notfalls mit Verschlüsselung, mit der Technik wie hier im Thema 'Kanalchiffriergerät T-310' beschrieben ist.
Die dezentrale Warnung wäre über ein System gelaufen, was wir hier immer mit KEL/BEL bezeichnen (das ist erstmal so am einfachsten).
Die Zentrale mit den Mitteln des Militärs. Es gab Einrichtungen in den MB-VM-LSK/LV-MfNV. Wie schon hingewiesen, die zentrale Alarmierung der Sirenen wäre vom ZGS-14 aus erfolgt.
Als Meldessystem für normale Überwachung wurde das Melde-Stations-Netz des zivilen Meteorologischen Dienstes genutzt. Es war gut ausgebaut, auch in der Fläche. Ab Anfang 1980 wurde es zunehmend automatisiert. Spezielle Stationen hatten zusätzliche Sensoren für z.B. Strahlenbelastung. Das waren die um Lubmin bzw. im Raum Bitterfeld.
Man hatte so eine kontinuierliche Umwelt-Lage. Diese Informationen wurden insbesondere auch von den Einrichtungen der NVA (ARIGs) genutzt um Abweichungen erkennen zu können. Alles ab 1980 rechnergestützt. Da das System des MD genutzt wurde, aber die NVA verantwortlich für die Bewertung war, kam auch hier dem militärischen MD Bedeutung zu.
Dazu wurde die zugehörige Ordnung der Sicherstellung (mit) extra 1984 angepasst. Hier ein paar Passagen daraus »
1. ... rechtzeitige Erarbeitung, Übermittlung und Auswertung von Angaben über die herrschenden und zu erwartenden meteorologischen Bedingungen zur Berücksichtigung ihres Einflusses auf die Lösung militärischer Aufgaben sowie die Bereitstellung von Warnmeldungen bei erwartetem Auftreten gefahrdrohender meteorologischer Erscheinungen und damit im Zusammenhang stehender Prozesse des hydrologischen bzw. hydrometeorologischen Regimes zur Einleitung von Vorsorge- und Abwehrmaßnahmen.
11. (b) durch die Kernstrahlungs- und Aufklärungseinheiten - Angaben über das Bodenwetter in Verbindung mit Meldungen über den Einsatz von chemischen Waffen und auf Anforderung.
11. (4) Durch die in das System der visuellen Luftraumbeobachtung einbezogenen Beobachtungsstellen der Zivilverteidigung sind periodische Angaben über Bewölkungs-, Niederschlags- und Sichtverhältnisse an die festgelegten funktechnischen Einheiten der LSK/LV über die dafür vorgesehenen Nachrichtenverbindungen zu übermitteln.
17. Zur umfassenden Nutzung meteorologischer Angaben aus Gebieten in der Nähe der Staatsgrenze der DDR zur BRD sind durch die Flugwetterwarten der Grenztruppen der DDR die meteorologischen Beobachtungsergebnisse ständig dem Zentralen Gefechtsstand der LSK/LV (Zentrale Flugwetterwarte) zu übermitteln und durch diese im Flugwetterfernschreibnetz regelmäßig zu verbreiten.
19. Die Zusammenarbeit mit den entsprechenden staatlichen Einrichtungen zur Sicherstellung der Übermittlung meteorologischer und hydrometeorologischer Angaben erfolgt auf der Grundlage der bestehenden Vereinbarung zwischen dem Ministerium für Nationale Verteidigung und dem Ministerium für Umweltschutz und Wasserwirtschaft.
Der ganze Text ist auf unserer Webseite unter Dokumente zugänglich. Es ist eine allgemeine Beschreibung der damaligen Festlegungen und Verantwortlichkeiten. Und insofern hat da auch @burk in #5 völlig Recht.
Grüße Frank