AW: Warenshof Kernwaffenlager GSSD
Teil-3
Danach hatte die Kommission in den ersten Jahren ihrer Tätigkeit vielfältige Probleme behandelt, die sich aus der Inanspruchnahme von Objekten und Leistungen, Schadenersatzansprüchen, Versorgungsfragen und anderen Fragen ergaben. Auf ausgewählten Gebieten hatte sie sogar zur Schaffung genereller Regelungen beigetragen - so beispielsweise auf ihrer 17. Sitzung am 25. September 1964, auf der sie die „Richtlinie über die Versorgung der Gruppe der zeitweilig auf dem Territorium der DDR stationierten sowjetischen Truppen mit Elektroenergie und Gas" beschloß. (10)
Mit der zunehmenden Entwicklung direkter Kontakte der zentralen Staatsorgane der DDR mit dem Oberkommando der GSSD beschränkte sich die Kommission in ihrer Tätigkeit hauptsächlich auf die Behandlung von Anträgen der GSSD zur Bereitstellung von Gelände und zur Rückgabe nicht mehr benötigter Flächen und Gebäude. Sie arbeitete damit auf der Grundlage einer mit 22. August 1969 datierten (damals übrigens nicht veröffentlichten) „Anordnung des Vorsitzenden des Ministerrates der DDR über die Verfahrensweise bei der Bearbeitung von Anträgen des Oberkommandos der Gruppe der zeitweilig in der DDR stationierten sowjetischen Streitkräfte auf Bereitstellung von Gelände, einschließlich Wasserflächen". Diese Problematik wurde zwar als bedeutungsvoll eingeschätzt, sie sei jedoch nicht von der Zuständigkeitsregelung in § 2 des Statuts der Kommission erfaßt. Demgegenüber seien schon „seit langer Zeit" in der Kommission keine Entscheidungen mehr über die Anwendung des Stationierungsabkommens getroffen worden. Schadenersatzregelungen würden kaum in der Kommission behandelt werden – eine Ausnahme habe es 1978 anläßlich der Zerstörung des Sende-mastes des Langwellensenders „Stimme der DDR" durch ein Flugzeug der GSSD gegeben. Ebenfalls erfolge keine periodische Berichterstattung zentraler Staatsorgane vor der DDR Delegation der Kommission über die Realisierung des Stationierungsabkommens und seiner Folgedokumente sowie über dabei auftretende Probleme in der Zusammenarbeit der Staatsorgane mit der GSSD. Und baschließend wird bei der kritischen Untersuchung zu diesem Gegenstand angemerkt, daß eine Analyse der Stationierungsverträge der UdSSR mit der Volksrepublik Polen (vom 17. Dezember 1956), mit der Ungarischen Volksrepublik (vom 27. Mai 1957) und mit der CSSR (vom 16. Oktober 1968) ergeben habe, daß es dort neben der „Gemischten Kommission" noch jeweils einen Bevollmächtigten der Regierung für die Angelegenheiten der Stationierung gäbe.
Auch der im November 1988 dem Nationalen Verteidigungsrat der DDR vorgelegte Bericht stellte fest, daß die Kommission „in den letzten Jahren ihren Tagungsrhythmus reduziert und sich im wesentlichen nur noch mit der Übergabe/Übernahme einzelner Liegenschaften beschäftigt" (11) hatte. Nach gleichem Bericht sei die Kommission nicht genügend genutzt worden, „um wichtige Probleme einer Lösung zuzuführen, den Stand der Erfüllung der Abkommen und ihre Einhaltung systematisch zu analysieren oder Widerstände des Oberkommandos der GSSD gegen Vereinbarungs-vorschläge der zentralen Staatsorgane zu überwinden". Als objektive Ursachen dafür wurden angeführt, daß die DDR-Delegation in der Gemischten Kommission nicht mit der Koordinierung der sich aus dem Abkommen ergebenden Probleme beauftragt worden wäre, daß das Statut der Kommission kaum bekannt sei und daß die Leiter der zentralen und örtlichen Staatsorgane nicht zur systematischen Information der Kommission verpflichtet worden seien. Inzwischen - also bis 1988 - habe aber auch die sowjetische Seite diesen unbefriedigenden Zustand erkannt und den Botschafter der UdSSR beauftragt, die Tätigkeit der Gemischten Kommission zu aktivieren und Maßnahmen zur strikten Einhaltung der bestehenden Abkommen zu beraten und festzulegen. Am 12. Februar 1988 hatte dazu auf Wunsch des sowjetischen Botschafters Kotschemassow ein erster edankenaustausch mit dem Staatssekretär Krolikowski, zugleich 1. Stellvertreter des DDR-Außenministers, stattgefunden. (Anlaß dafür war wahrscheinlich das schwere Eisenbahnunglück in Forst Zinna, das am 19. Januar 1988 durch einen auf den Gleisen steckengebliebenen sowjetischen Panzer hervorgerufen worden war.) Ob von dieser Initiative noch etwas in der nachfolgend verbleibenden Zeit wirksam geworden ist, läßt sich beim derzeitigen Forschungsstand nicht beurteilen. Der frühere langjährige unbefriedigende Zustand in der Arbeitsweise der Gemischten Kommission hingegen wurde ebenfalls von Zeitzeugen bestätigt. (12) Weil bei den Kommissionstagungen in der Regel außer der zeitlich kurzen Bestätigung der von Experten fachlich exakt vorgeklärten Liegenschaftsprobleme die meiste Zeit für das gemeinsame Frühstück Verwendung fand, erhielt die Gemischte Kommission im Kreise von Insidern auch die sarkastische Bezeichnung als „Frühstückskommission". Es habe zwar bei den einzelnen Oberkommandierenden der GSSD graduelle Unterschiede gegeben, aber nicht selten sei der weiteren Diskussion zu aufgeworfenen echten Problemen und bei Meinungsverschiedenheiten letztlich durch den sowjetischen Einwand der Boden entzogen worden, daß dieses Problem wohl im Vergleich zu den Opfern der UdSSR bei der Befreiung vom Hitlerfaschismus geringfügig sei. Und niemand wollte natürlich den Vorwurf auf sich ziehen, diese Opfer gering zu schätzen.
Diese verständliche historische Betroffenheit war offensichtlich besonders für deutsche Vertreter der Weltkriegsgeneration nicht selten Anlaß, eingetretene Mängel oder Mißstände in den Beziehungen zwischen sowjetischen Truppen und deutscher Bevölkerung nicht konsequent zu klären, sondern abzuwiegeln oder gar zu vertuschen. Letztlich hat das nicht offene Ansprechen von Problemen aber mehr geschadet als Nutzen gebracht. Deutlich wurde das. als dann in der Wendezeit besonders bei jüngeren DDR-Bürgern gegenüber den sowjetischen Truppen zum Teil recht massiv und offen Un-zufriedenheit und Kritik aufbrachen.
Letzteres bezog sich besonders auf Probleme der Ordnung und Sicherheit im weitesten Sinne, die - wie ebenfalls in dem schon mehrfach genannten Bericht für den Nationalen Verteidigungsrat der DDR festgestellt worden ist - „vor allem negative Auswirkungen für das Ansehen der sowjetischen Streitkräfte in der Öffentlichkeit" hatten. Das betraf vorrangig die Ordnung auf und in der Nähe von Übungsgebieten, Munitionsablagerungen auf Mülldeponien sowie insbesondere den Zustand von Kasernen- und Wohnkomplexen und ihrer Umgebung. Dabei schien doch vor allem die letztgenannte Problematik durch das Stationierungsabkommen eindeutig geklärt zu sein, zumal das gemäß Artikel 15 dieses Abkommens abzuschließende Sonderabkommen als „Inanspruchnahmeabkommen" bereits am 25. Juli 1957 vereinbart worden war. Es regelte, wie bereits kurz erwähnt, sehr konkret die Liegenschafts-, Transport-, Bau- und anderen Leistungen, einschließlich der Kostenfragen sowie des Genehmigungs- bzw. Zustimmungsverfahrens. (13)
Teil-3
Danach hatte die Kommission in den ersten Jahren ihrer Tätigkeit vielfältige Probleme behandelt, die sich aus der Inanspruchnahme von Objekten und Leistungen, Schadenersatzansprüchen, Versorgungsfragen und anderen Fragen ergaben. Auf ausgewählten Gebieten hatte sie sogar zur Schaffung genereller Regelungen beigetragen - so beispielsweise auf ihrer 17. Sitzung am 25. September 1964, auf der sie die „Richtlinie über die Versorgung der Gruppe der zeitweilig auf dem Territorium der DDR stationierten sowjetischen Truppen mit Elektroenergie und Gas" beschloß. (10)
Mit der zunehmenden Entwicklung direkter Kontakte der zentralen Staatsorgane der DDR mit dem Oberkommando der GSSD beschränkte sich die Kommission in ihrer Tätigkeit hauptsächlich auf die Behandlung von Anträgen der GSSD zur Bereitstellung von Gelände und zur Rückgabe nicht mehr benötigter Flächen und Gebäude. Sie arbeitete damit auf der Grundlage einer mit 22. August 1969 datierten (damals übrigens nicht veröffentlichten) „Anordnung des Vorsitzenden des Ministerrates der DDR über die Verfahrensweise bei der Bearbeitung von Anträgen des Oberkommandos der Gruppe der zeitweilig in der DDR stationierten sowjetischen Streitkräfte auf Bereitstellung von Gelände, einschließlich Wasserflächen". Diese Problematik wurde zwar als bedeutungsvoll eingeschätzt, sie sei jedoch nicht von der Zuständigkeitsregelung in § 2 des Statuts der Kommission erfaßt. Demgegenüber seien schon „seit langer Zeit" in der Kommission keine Entscheidungen mehr über die Anwendung des Stationierungsabkommens getroffen worden. Schadenersatzregelungen würden kaum in der Kommission behandelt werden – eine Ausnahme habe es 1978 anläßlich der Zerstörung des Sende-mastes des Langwellensenders „Stimme der DDR" durch ein Flugzeug der GSSD gegeben. Ebenfalls erfolge keine periodische Berichterstattung zentraler Staatsorgane vor der DDR Delegation der Kommission über die Realisierung des Stationierungsabkommens und seiner Folgedokumente sowie über dabei auftretende Probleme in der Zusammenarbeit der Staatsorgane mit der GSSD. Und baschließend wird bei der kritischen Untersuchung zu diesem Gegenstand angemerkt, daß eine Analyse der Stationierungsverträge der UdSSR mit der Volksrepublik Polen (vom 17. Dezember 1956), mit der Ungarischen Volksrepublik (vom 27. Mai 1957) und mit der CSSR (vom 16. Oktober 1968) ergeben habe, daß es dort neben der „Gemischten Kommission" noch jeweils einen Bevollmächtigten der Regierung für die Angelegenheiten der Stationierung gäbe.
Auch der im November 1988 dem Nationalen Verteidigungsrat der DDR vorgelegte Bericht stellte fest, daß die Kommission „in den letzten Jahren ihren Tagungsrhythmus reduziert und sich im wesentlichen nur noch mit der Übergabe/Übernahme einzelner Liegenschaften beschäftigt" (11) hatte. Nach gleichem Bericht sei die Kommission nicht genügend genutzt worden, „um wichtige Probleme einer Lösung zuzuführen, den Stand der Erfüllung der Abkommen und ihre Einhaltung systematisch zu analysieren oder Widerstände des Oberkommandos der GSSD gegen Vereinbarungs-vorschläge der zentralen Staatsorgane zu überwinden". Als objektive Ursachen dafür wurden angeführt, daß die DDR-Delegation in der Gemischten Kommission nicht mit der Koordinierung der sich aus dem Abkommen ergebenden Probleme beauftragt worden wäre, daß das Statut der Kommission kaum bekannt sei und daß die Leiter der zentralen und örtlichen Staatsorgane nicht zur systematischen Information der Kommission verpflichtet worden seien. Inzwischen - also bis 1988 - habe aber auch die sowjetische Seite diesen unbefriedigenden Zustand erkannt und den Botschafter der UdSSR beauftragt, die Tätigkeit der Gemischten Kommission zu aktivieren und Maßnahmen zur strikten Einhaltung der bestehenden Abkommen zu beraten und festzulegen. Am 12. Februar 1988 hatte dazu auf Wunsch des sowjetischen Botschafters Kotschemassow ein erster edankenaustausch mit dem Staatssekretär Krolikowski, zugleich 1. Stellvertreter des DDR-Außenministers, stattgefunden. (Anlaß dafür war wahrscheinlich das schwere Eisenbahnunglück in Forst Zinna, das am 19. Januar 1988 durch einen auf den Gleisen steckengebliebenen sowjetischen Panzer hervorgerufen worden war.) Ob von dieser Initiative noch etwas in der nachfolgend verbleibenden Zeit wirksam geworden ist, läßt sich beim derzeitigen Forschungsstand nicht beurteilen. Der frühere langjährige unbefriedigende Zustand in der Arbeitsweise der Gemischten Kommission hingegen wurde ebenfalls von Zeitzeugen bestätigt. (12) Weil bei den Kommissionstagungen in der Regel außer der zeitlich kurzen Bestätigung der von Experten fachlich exakt vorgeklärten Liegenschaftsprobleme die meiste Zeit für das gemeinsame Frühstück Verwendung fand, erhielt die Gemischte Kommission im Kreise von Insidern auch die sarkastische Bezeichnung als „Frühstückskommission". Es habe zwar bei den einzelnen Oberkommandierenden der GSSD graduelle Unterschiede gegeben, aber nicht selten sei der weiteren Diskussion zu aufgeworfenen echten Problemen und bei Meinungsverschiedenheiten letztlich durch den sowjetischen Einwand der Boden entzogen worden, daß dieses Problem wohl im Vergleich zu den Opfern der UdSSR bei der Befreiung vom Hitlerfaschismus geringfügig sei. Und niemand wollte natürlich den Vorwurf auf sich ziehen, diese Opfer gering zu schätzen.
Diese verständliche historische Betroffenheit war offensichtlich besonders für deutsche Vertreter der Weltkriegsgeneration nicht selten Anlaß, eingetretene Mängel oder Mißstände in den Beziehungen zwischen sowjetischen Truppen und deutscher Bevölkerung nicht konsequent zu klären, sondern abzuwiegeln oder gar zu vertuschen. Letztlich hat das nicht offene Ansprechen von Problemen aber mehr geschadet als Nutzen gebracht. Deutlich wurde das. als dann in der Wendezeit besonders bei jüngeren DDR-Bürgern gegenüber den sowjetischen Truppen zum Teil recht massiv und offen Un-zufriedenheit und Kritik aufbrachen.
Letzteres bezog sich besonders auf Probleme der Ordnung und Sicherheit im weitesten Sinne, die - wie ebenfalls in dem schon mehrfach genannten Bericht für den Nationalen Verteidigungsrat der DDR festgestellt worden ist - „vor allem negative Auswirkungen für das Ansehen der sowjetischen Streitkräfte in der Öffentlichkeit" hatten. Das betraf vorrangig die Ordnung auf und in der Nähe von Übungsgebieten, Munitionsablagerungen auf Mülldeponien sowie insbesondere den Zustand von Kasernen- und Wohnkomplexen und ihrer Umgebung. Dabei schien doch vor allem die letztgenannte Problematik durch das Stationierungsabkommen eindeutig geklärt zu sein, zumal das gemäß Artikel 15 dieses Abkommens abzuschließende Sonderabkommen als „Inanspruchnahmeabkommen" bereits am 25. Juli 1957 vereinbart worden war. Es regelte, wie bereits kurz erwähnt, sehr konkret die Liegenschafts-, Transport-, Bau- und anderen Leistungen, einschließlich der Kostenfragen sowie des Genehmigungs- bzw. Zustimmungsverfahrens. (13)