Projekt 5001: "Honecker-Bunker" Museum

Zitat von martin2
Was genau muss denn auf welcher Rechtsgrundlage genehmigt werden?
Erst sollte der Eigentümer zustimmen. Die Basis dazu ist ein Konzept .
genehmigen/zustimmen ...

Ich wusste schon, warum ich frage - die Begriffe gehen durcheinander. Aber so richtig. Um so komplexer wird es, wenn der Eigentümer (wohl) das Land Berlin ist. Der Ratschlagsonkel ist also gefragt.

Wir müssen das sortieren. Und das machen wir ganz langsam. Wir machen das am Beispiel meines Gartens - und vereinfachen etwas.

Wenn ich in meinem Garten eine Grillfete mit ortsüblicher Musike mache, muss ich genau niemanden fragen - oder mir das gar genehmigen lassen. Wenn ihr im Garten mit Freunden grillt, lasst ihr euch das doch auch nicht genehmigen - wo kämen wir denn da hin?

Also das würde dort gehen, wenn der Grundstückseigentümer privat einlädt, gar kein Problem. Es ist völlig wuppe, wer der Eigentümer ist: Ob der nun martin2 oder Land Berlin oder Papst heißt - Party ist Party.

An der Stelle ist das erste richtig große Missverständnis, das tauchte schon öfter auf. Das Grundstück liegt im Land Brandenburg. Es greift Brandenburger Landesrecht. Es ist völlig egal, wem das Grundstück gehört, das ist nicht exterritorial.

Wir tasten uns weiter heran:
Ich komme nun auf die Idee, die Grillerei nicht bei mir, sondern auf Nachbars Wiese zu machen. Da wäre es natürlich sinnvoll, dass der Nachbar mir das auch erlaubt. Und er wird sicher auch sagen: martin2, danach allen Müll einsammeln, man kennt das ja. Das nennt sich privatrechtlich. Das heißt selbst dann noch so, wenn mein Nachbar das Land Berlin ist - rein rechtlich ist das bezogen auf eine Veranstaltung kein Verwaltungsakt, Eigentümer genehmigt in dem Sinne nicht. Er erlaubt.

Meine private Grillerei ist also gar kein Problem. Problematisch wird es dann, wenn ich eine unbestimmte Öffentlichkeit einlade - dann ist das logischerweise nicht mehr privat. Da greift dann das Veranstaltungsrecht - allerdings des Landes Brandenburg! Denn die Party findet im Land Brandenburg statt. Berlin als Privateigentümer der Liegenschaft hat da genau nix zu melden.

Mit diesem juristischem Basiswissen können wir den Fortgang der angesetzten "Grillparty" entspannt zusehen.
 
Seltsames Vorgehen der Veranstalter.

Vielleicht steckt ja folgende Intention dahinter:
1. Schaffen von medialer Aufmerksamkeit
2. dadurch Generieren eines Bedarfs
3. Verkauf von Tickets um Geld einzusammeln und sich ein finanzielles Polster zu schaffen (wenn man es nicht sowieso schon hat) und zusätzlich den Bedarf von einer Hypothese in eine reale Größe zu ändern
4. Überzeugens des Eigentümers (des es sich auch für Ihn lohnt - kann durch Punkt 2. und 3. auch untermauert werden)
5. Vertrag und Realisierung
6. ....

Klar kann das immer schiefgehen, aber mal ehrlich, ein verwahrloster Ort bedeutet in der Regel für einen Eigentümer nur Kosten und wenig bis keinen Nutzen und wer hat daran schon Interesse?

Gruß Klaus
 
genehmigen/zustimmen ...

Ich wusste schon, warum ich frage - die Begriffe gehen durcheinander. Aber so richtig. Um so komplexer wird es, wenn der Eigentümer (wohl) das Land Berlin ist. Der Ratschlagsonkel ist also gefragt.

Wir müssen das sortieren. Und das machen wir ganz langsam. Wir machen das am Beispiel meines Gartens - und vereinfachen etwas.

Wenn ich in meinem Garten eine Grillfete mit ortsüblicher Musike mache, muss ich genau niemanden fragen - oder mir das gar genehmigen lassen. Wenn ihr im Garten mit Freunden grillt, lasst ihr euch das doch auch nicht genehmigen - wo kämen wir denn da hin?

Also das würde dort gehen, wenn der Grundstückseigentümer privat einlädt, gar kein Problem. Es ist völlig wuppe, wer der Eigentümer ist: Ob der nun martin2 oder Land Berlin oder Papst heißt - Party ist Party.

An der Stelle ist das erste richtig große Missverständnis, das tauchte schon öfter auf. Das Grundstück liegt im Land Brandenburg. Es greift Brandenburger Landesrecht. Es ist völlig egal, wem das Grundstück gehört, das ist nicht exterritorial.

Wir tasten uns weiter heran:
Ich komme nun auf die Idee, die Grillerei nicht bei mir, sondern auf Nachbars Wiese zu machen. Da wäre es natürlich sinnvoll, dass der Nachbar mir das auch erlaubt. Und er wird sicher auch sagen: martin2, danach allen Müll einsammeln, man kennt das ja. Das nennt sich privatrechtlich. Das heißt selbst dann noch so, wenn mein Nachbar das Land Berlin ist - rein rechtlich ist das bezogen auf eine Veranstaltung kein Verwaltungsakt, Eigentümer genehmigt in dem Sinne nicht. Er erlaubt.

Meine private Grillerei ist also gar kein Problem. Problematisch wird es dann, wenn ich eine unbestimmte Öffentlichkeit einlade - dann ist das logischerweise nicht mehr privat. Da greift dann das Veranstaltungsrecht - allerdings des Landes Brandenburg! Denn die Party findet im Land Brandenburg statt. Berlin als Privateigentümer der Liegenschaft hat da genau nix zu melden.

Mit diesem juristischem Basiswissen können wir den Fortgang der angesetzten "Grillparty" entspannt zusehen.
Das Event soll auf dem Brandenburger Teil stattfinden . Dieser Teil ist im Privatbesitz und vom Eigentümer gibt es dazu bisher keine Zustimmung . Genauere Details kann bzw darf ich derzeit nicht äußern . Alles andere, wie im Bunker, ist mehr als Unsinn .
 
Die Party in 5001 ist abgesagt.
Angeblich wollen sie jetzt wirklich in Freudenberg feiern. Mit Zugang zum Bunker.

ce9c793e3fc0d145f6de50c0228891e4.jpg
 
Zitat aus Link von #134 "...man wolle während des Festivals Führungen anbieten..."

Ob das Gästeklientel an einer Bauwerksführung interessiert ist??? Ich glaub ja nicht... Und wenn dann hoffe ich vor dem Feiern....in Erinnerung an meine Partyvergangenheit ;-)

schade für die 5001, meine Meinung, aber richtig wenn der Ablauf wie dargestellt so war.

Grüße

Nachtrag: Was mich etwas ärgert bei solchen Events, haste was getrunken kommste nicht nach Hause, von nem Shuttle Service steht da nix, oder schlimmer, man fährt trotzdem.... sowas müsste dem Veranstalter auch zur Regelung vorgeschrieben werden. (Siehe letztes Jahr Lollapalooza in Hoppegarten, Mega Chaos)
 
Was ist eigentlich der aktuelle Stand? Wird auf dem Gelände noch etwas instandgehalten? Ist schon lange her, das ich Hannes dort mal besucht habe.. :)
 
Oben