Hallo jogimaster !
Könntest Du bitte Deine Aussage auch an Hand von Quellen bestätigen ?
Mir selbst ist nur bekannt,das die FDJ-West verboten wurde/ist.
Die FDJ besitzt sogar heute noch eine eigene HP.
Die Abzeichen der FDJ-West sollen ähnlich der Ost-FDJ gewesen sein-aber ein bischen anders.
Meines Wissens nach wird das Ärmelabzeichen der FDJ-Ost nicht als Verfassungsfeindliches/verbotenes Symbol eingestuft.
Gruß Helge
guten morgen zusammen,
hab dazu was gefunden
grüße peat
@
www.fdj.de
DER BUNDESMINISTER DES INNERN
Geschäftszeichen (bei Antwort bitte angeben) ( (0228) Datum
IS 1 - 619 311/3 681 - 4415 11. Juli 1991
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Der Bundesminister des Innern, Postfach 170290, 5300 Bonn 1
Dienstgebäude Nr. 1
Freie Deutsche Jugend
z.Hd. v. Herrn Bundesvorsitzenden
Jens Rücker
Unter den Linden 36
0-1086 Berlin
Sehr geehrter Herr Rücker,
ich bestätige den Eingang Ihres Schreibens, das am 19. Juni 1991 hier eingegangen ist.
Durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Juli 1954 (BVerwGE 1, 184 ff.) wurde die ,,Freie Deutsche Jugend in Westdeutschland" wegen der Verfassungswidrigkeit ihrer Zielsetzung verboten. Die Entscheidung erging - vor Inkrafttreten des Vereinsgesetzes - auf Antrag der Bundesregierung gemäß Artikel 9 Abs. 2 Grundgesetz (GG), § 129 a Strafgesetzbuch (StGB) damaliger Fassung.
Die Aussagen in der Urteilsbegründung belegen nach hier vertretener Ansicht, daß das Verbot nur die FDJ in Westdeutschland als selbständige Teilvereinigung betrifft. Die FDJ in der ehemaligen DDR ist von den Urteil nicht erfaßt, die Verfassungswidrigkeit ihrer Zielsetzung war nicht Streitgegenstand, auch wenn sich das Verbot der FDJ in Westdeutschland auf eine Beurteilung von Programm und Zielsetzung der FDJ insgesamt bezog.
Die FDJ der ehemaligen DDR ist auch keine Nachfolge- oder Ersatzorganisation der FDJ in Westdeutschland (§§ 8. 20 Vereinsgesetz). Eine Nachfolgeorganisation muß neben der Fortsetzung der verfassungsfeindlichen Zielsetzung Personen- und Organisationsidentität mit der verbotenen Vereinigung aufzeigen. Dies ist in Bezug auf die von Ihnen vertretene Vereinigung nicht der Fall.
Die FDJ (Ost) ist auch keine Ersatzorganisation. der verbotenen Vereinigung. Die verfassungswidrigen Bestrebungen der FDJ in Westdeutschland waren auf eine Veränderung der politischen Verhältnisse in der alten Bundesrepublik gerichtet Die FDJ in Westdeutschland war ein Instrument der Westarbeit der FDJ, das nach dem Verbot so nicht weitergeführt wurde.
Die von Ihnen geleitete fdj ist daher von dem Verbot aus dem Jahre 1954 nicht betroffen.
Ich möchte jedoch klarstellend darauf hinweisen, daß die ,,FDJ in Westdeutschland" weiterhin rechtskräftig verboten ist. Nach den oben zitierten gesetzlichen Regelungen ist es damit auch verboten, Ersatz- oder Nachfolgeorganisationen dieser Vereinigung zu bilden. Der Verstoß gegen ein Vereinigungsverbot ist nach § 85 StGB unter Strafe gestellt. ebenso die Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (§ 86 StGB) und die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86 a StGB). Daher ist das Tragen von Kennzeichen der verbotenen ,,FDJ in Westdeutschland" strafbar.
Für ein von Ihnen gefordertes gesetzgeberisches Signal sehe ich in Anbetracht der Sach- und Rechtslage kein Bedürfnis. Die gegenwärtige Regelung genügt den bestehenden Anforderungen und führt entgegen ihrer Auffassung zu keiner Kriminalisierung der Mitglieder der fdj.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Bracht