Luftschutzanlagen und wo man sie nicht unbedingt vermutet...

Martin Kaule

Administrator
Willkommen in der Reihe:

"Luftschutzanlagen und wo man sie nicht unbedingt vermutet..." 8)

anbei einige Photos aus dem Kino International in Berlin. Begehung erfolgte zum Tag des offenen Denkmals da dort mit einer Besichtigung des "Bunkers" geworben wurde.

Das Kino wurde im Jahre 1963 erbaut und galt als eines der Top-Kinos in der ehemaligen DDR. Ausgestattet mit modernster Technik (z.B. Abspielgeräte für bis zu 70mm-Filmen) und einem separaten Prominenten-Bereich, mehrere Bars etc.

Viele Grüße
Martin
 
@buddel
denke ich auch, könnte man verschieben.

wie auch immer, sehr interessante Bilder, hätte ich nie erwartet :shock:
 
Moin,

Buddelflink meinte:
Ist denn Luftschutz nicht gleich Zivilschutz? Oder gibts da Unterschiede?

Keine Unterschiede. Naja, man könnte das auseinanderpulen, würde aber im Endeffekt nichts bringen.

@ derlub:
Hinweise auf ein Forum in dem man als nichtangemeldeter nicht mitlesen kann sind reichlich doof.

@ Martin: Wie groß war die Anlage, geschätzt?

Gruß,
Timo
 
Die Räume im Kino sind nicht als Bunker an zu sehen sondern ehr als LSR. Da das Kino ein Öffentliches Gebäude ist waren diese LSR vorschrift für die unter bringung der Kino Gäste.
Gruß Jens
 
SGF,
ínteressant, worin besteht denn nun der konkrete Unterschied zwischem einem Bunker und einem Luftschutzbau ? Wurden Kinogäste noch vor der Veranstaltung in den LSR geführt oder danach? Hatten alle Kinos Luftschutzanlagen wenn es Vorschrift war? Was war eigentlich Vorschrift in der DDR für den Luftschutz und bis wann? Kannst Du mir da helfen?
Grüsse Hermann
 
Hallo Hermann!
LSR sind Luftschutzräume und sind in Häusern.
Bunker sind Masife Bauwerke mit mindesten 1m Wand und Deckensterke.
Die Gäste haben die Räume nur im E-Fall (Luftangiffe / ABC Alam) zu gesicht bekommen.
Solsche Räume wurden nur in Objekten eingebaut die in der DDR neu gebaut wurden bis ca. mitte der 80er Jahre.
Die DV zum errichten von Schutzräumen mus ich Dir mal raussuchen, aber bitte nicht mehr heute Nacht.
Gruß Jens
 
Hallo Hermann!
Die Grundlagen für bauliche Schutzmaßnahmen ist im der Luftschutzanordnung über die technischen Bedinungen für die Instandhaltung, Wartung und Nutzung von Schutzräumen.Vom 18.Mai 1965 Auf der Grundlage des §9 des Gesetzes vom 11.Februar 1958 über den Luftschutz in der DDR (GBl.I S.121) so wie im "Gesetz über die Landesverteidigung der DDR vom 13.10.1978 (GBl Nr.35/1978 ) "enthalten und endeten mit der Auflösung der DDR.
Über dir Planung,Projetierung und durchführung von Schutzmaßnahmen für Bauten gab es etliche Richtlinien der einzelnen Ministerien.
Zum Thema bauliche Schutzmaßnahmen kann ich folgenes noch empfehlen: Studienmaterial für Zivilverteidigung von SD Doz.Dr.-Ing. Joachim Braun,NPT zu Schutzbauten der Zivilverteidigung Teil 1 bis Teil 6 vom Institut für Aus- und Weiterbildung im Bauwesen der DDR!
MFG Jens
 
Schön das mal jemand Hermann erklärt was'n Bunker ist... :mrgreen:

Nichts für ungut,SGF!

MfG B.
 
SGF,
aber die Weltneuigkeit die Du mit dem Satz:... "... Da das Kino ein Öffentliches Gebäude ist waren diese LSR vorschrift für die unter bringung der Kino Gäste..."
auch in den Unterlagen stand, halte ich für ein Gerücht. Für wen war der LSR denn wenn kein Kino war?

Ausserdem bist Du ca. 8- 10 Jahre literarisch zu spät eingestiegen.
Mdi Kommando des Luftschutzes brachte 1954 und in der 2. Auflage 1956 folgendes Werk heraus:
UTschebnoje Posobije Po MPWO,
übersetzt

Lehrbuch über den Luftschutz. Im Kapitel
...
II. wird erläutert: Aufgaben und Organisation des LS
III. Schutzanlagen u. behelfsmäßige Schutzanlagen
IV Verdunkelung
V. MVM
VI. Rettung und Bergung,
IX. Kampfeinsatz der Formationen des Luftschutzes.

Du siehst ich habe auch etwas zum Lesen, allerdings war die o.g. Passage dort nicht zu finden, darauf spielte ich an.
Nicht mehr und nicht weniger.
Grüsse Hermann
 
Danke für die Info!
Jeder hat halt nur sein kleines Archiv!
Darum gibt es ja auch ein Forum um sich Auszutauschen!?
Und eins mag ich überhaubt nicht , wen mann sich das Leben schwermacht.
Den es ist nur unser Hoby! MfG Jens
 
Hey Jens, immer cool bleiben. Wenn Du das Forum verfolgst wirst Du erkennen, dass Du auf der Schiene Hermann nicht erwischst. Aber Du hast recht- wir tauschen uns aus und machen uns -eigentlich- das Leben leichter.
 
Für wen war der LSR denn wenn kein Kino war?
Dieses ist dann die interessante Frage - oder auch nicht, da sie eigentlich recht einfach zu
beantworten ist.

Der NVR hat sich das alles ja nicht aus reinem Jux und Tollerei ausgedacht. Und übrigens
auch nicht die Aussetzung des Programms in den 1980er Jahren.

Martin
 
SGF,

Ausserdem bist Du ca. 8- 10 Jahre literarisch zu spät eingestiegen.
Mdi Kommando des Luftschutzes brachte 1954 und in der 2. Auflage 1956 folgendes Werk heraus:
UTschebnoje Posobije Po MPWO,
übersetzt

Lehrbuch über den Luftschutz. Im Kapitel
...
II. wird erläutert: Aufgaben und Organisation des LS
III. Schutzanlagen u. behelfsmäßige Schutzanlagen
IV Verdunkelung
V. MVM
VI. Rettung und Bergung,
IX. Kampfeinsatz der Formationen des Luftschutzes.

Du siehst ich habe auch etwas zum Lesen, allerdings war die o.g. Passage dort nicht zu finden, darauf spielte ich an.
Nicht mehr und nicht weniger.
Grüsse Hermann

Hallo Hermann
Da hast du wohl das verkehrte Buch aus dem Schrank gezogen.
Dein Buch ist eine Fachpublikationen für Helfer im LS (eine Ausbildungshilfe), das Buch habe ich auch. Ist ein Vorgänger der ZV- Buchreihe aus dem Militärverlag der DDR, und hat nichts mit Richtlinien und Verordnungen im Schutzraumbau zu tun.
 
SQ-7
wie Du unschwer am Beitrag aus dem Zitat erkennen kannst, hatte ich ads auch nicht behauptet.

So die drei Autoren im Rahmen der DOSAFF in der Übersetzung für das Kommando Luftschutz im MdI dazu referierte, gehen sie schon auf die eine oder andere Forderung im LS Raum Betrieb ein. Bei der Echerche zu den Autoren wirst Du auch deren Ergüsse zum reinen Bau solcher Anlagen finden.
So Du auch Teil 1 hast, steht da zu noch umfangreicher im kapitel Organisation.
Grüsse Hermann
 
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