Länglicher Text - aber recht wichtig - bitte lesen!
Es geht um die unscheinbaren Dinge am Rande, mit denen man ins Fettnäpfchen treten kann. Jemand ermittelt z.B. eine streng geheime Feldpostnummer oder bisher nicht öffentlich bekannte Daten zur Dislozierung und verkündet sie in einem beliebigen Medium (Literatur, Internet, TV), also nicht von privat zu privat. Gilt diese öffentlich verfügbare Angabe als Auszug bzw. Zitat und ist damit urheberrechtlich geschützt, nur weil sie 1x an eben jener Stelle als "Lebenswerk" des Autors veröffentlicht wurde? Ich denke, eher nein.
Es sind zwei Teilaspekte: Ein juristischer sowie ein moralischer.
Juristisch:
Da ist NUR geschützt, was eine "Schöpfungshöhe" hat - also TEXTE. Nicht
geschützt (mangels Schöpfungshöhe) dürfte sein, wenn Hermann mir einen
Satz entgegenwirft: "Martin, also das mit der Verladung bei Feldpostnummer
12345 haste nicht verstanden!" sein. Und eine einzelne Feldpostnummer ist
also auch nicht geschützt: Das ist Wissen. Das hat man - oder hat man nicht.
Schwieriger ist das bei Erklärungstexten - also
substanziellen Forumbeiträgen.
Das möchte ich das bejahen - die sind urheberrechtlich geschützt! - Aber:
Auch hier wieder: Genau erfährt man das nur, wenn man vor Gericht die
Sache ausficht. - Aber das will man ja eigentlich vermeiden!
Dort bietet sich als Ausweg das
Zitatrecht an: Man zitiert einen Teil
(nie alles!) - und dann schreibt man die Quelle drunter. Also zum Beispiel
Laut (²) ist "der Name 'Wurzen' entstanden aus der Umdeutung von Wurz
(Gewürz) im Mittelalter ..."
²) Wurzener Legenden, 2. Auflage 1993, ISBN 123456789
Internetzitate gehen anders:
Wurzen hatte im Jahre 1986 19330 Einwohner
(Quelle: http://www.ddr-wissen.de/wiki/ddr.pl?Wurzen
Abrufdatum )
Hinweis zu Internetzitaten: Da Internetseiten sich verändern (können) ist es
wichtig, das Abrufdatum der zitierten Information mit zu nennen.
Moralisch:
Die niemandem bekannte Feldpostnummer ... ist ein moralisches Problem. Mehrere
Herren forschen sehr ernsthaft, veröffentlichen bzw. planen Veröffentlichungen.
Wenn ein forschender Herr also etwas wirklich neues gefunden hat, dann hat
man moralisch -aus meiner bescheidenen Sicht- nicht das Recht, dem Herrn
zuvor zu kommen: Er hatte die forscherische Anstrengung, ihm steht moralisch
das Recht der Erstveröffentlichung (Druck!) zu.
Daher ist es guter Stil, bei derartigen Zweifelsfragen den zu fragen, der dieses
Forschungsergebnis erzielte: Wenn er einer Veröffentlichung (ggf unter Be-
dingungen) zustimmt, dann ist das sehr schön. Wenn er nicht zustimmt: Na
dann halt eben nicht.
Zweites Problem: Ist ein Internetforum, das nur Zugriff für registrierte Mitglieder bietet (mittlerweile gibts ja davon nicht mehr viele zur Thematik), automatisch tabu für die Weiterverwendung der darin enthaltenen Daten? Es ist ja nicht generell öffentlich, obwohl Suchmaschinen auch den Weg hinein finden.
Hier greift das
Vertragsrecht.
Wir reden also nicht über Urheberrecht oder Bildrechte oderoder.
Man glaubt ja immer, dass man Verträge nur eingeht, wenn man im Formular
auf vorgesehenem Feld unterschreibt. Und man glaubt ja auch, dass Verträge
immer irgendwie mit "Geld bezahlen" zu tun haben.
Beide Ideen sind grandiose Irrtümer! Man schließt viel häufiger Verträge!
Es gibt weitere Wege des Entstehens von Verträgen, ich nenne mal zwei, die
hier ganz wesentlich sind:
1) Vertrag durch Einverständnis: Jeder Forumteilnehmer hier hat einen Vertrag
mit MartinK. - MartinK ist die dicke Seite: Er verpflichtet sich, ein Forum vor-
zuhalten, so lange er Lust dazu hat (also realiter zu nichts!). - Jeder Teilnehmer
hat aber diesen Vertrag mit Nebenbedingungen eingegangen bei der Anmeldung.
(Vertragsänderungen sind uU möglich - das würde aber zu weit führen.)
2) Vertrag durch "Konkludentes Handeln" (³).
"Gewohnheitsrecht" trifft das am Besten: Wenn hier im Forum alle einige
un-
geschriebene Regeln einhalten, dann gelten die auch. Und zwar nur dadurch,
dass alle die einhalten. Und wenn man die selbst immer eingehalten hat, dann
gelten die erst recht für einen selbst.
Konkretes Beispiel: Es gibt Foren, die sich grundsätzlich auch geschichtlich
betätigen - bei denen ist es aber usus, ab und an ein grenzwertiges Nackt-
bild zur Erheiterung des Publikums zu veröffentlichen. - Bei hidden-places ist
das nicht üblich: "Konkludentes Handeln" bedeutet hier: "Wir machen das nicht."
Wenn MartinK also den Poster eines netten Nacktbildes ohne weiteren
Kommentar rauswirft - dann wegen Vertragsbruch.
³)
http://de.wikipedia.org/wiki/Konkludentes_Handeln
Klarstellung:
Ich bin kein Jurist. Obiger Text ist keine Rechtsberatung. Allerdings kenne ich
mich ganz gut im Internetrecht aus.
Hoffe geholfen zu haben,
Martin