Link: Urheberrecht

Martin Kaule

Administrator
Da aktuell drüber diskutiert wird, kurz der Backround dazu:

http://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrecht

Das Urheberrecht schützt geistige und künstlerische Leistungen, z. B. Kompositionen, Gemälde, Skulpturen, Texte, Theaterinszenierungen, Fotografien, Filme, Rundfunksendungen, Musik- und Tonaufnahmen. Ein urheberrechtlicher Schutz ist nur dann möglich, wenn die geistige oder künstlerische Leistung eine angemessene Schöpfungshöhe aufweist, also vereinfacht ausgedrückt 'kreativ' genug ist. Ist dies nicht der Fall, bleibt das Werk gemeinfrei d. h. der Urheber hat keinen Anspruch auf einen Schutz. Das Urheberrecht muss nicht angemeldet werden, es entsteht im Moment der Schaffung.

Quelle: Wikipedia | Artikel: http://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrecht

Viele Grüße
Martin
 
Hallo,Da sollte man aber auch wieder vorsichtig sein was bei wikipedia geschrieben steht.
Da haste wahr.
Also zitieren wir mal die, die es wissen müssen: http://bundesrecht.juris.de/urhg/__72.html

§ 72 Lichtbilder

(1) Lichtbilder und Erzeugnisse, die ähnlich wie Lichtbilder hergestellt werden,
werden in entsprechender Anwendung der für Lichtbildwerke geltenden
Vorschriften des Teils 1 geschützt.

(2) Das Recht nach Absatz 1 steht dem Lichtbildner zu.

(3) 1Das Recht nach Absatz 1 erlischt fünfzig Jahre nach dem Erscheinen des
Lichtbildes oder, wenn seine erste erlaubte öffentliche Wiedergabe früher
erfolgt ist, nach dieser, jedoch bereits fünfzig Jahre nach der Herstellung,
wenn das Lichtbild innerhalb dieser Frist nicht erschienen oder erlaubterweise
öffentlich wiedergegeben worden ist. 2Die Frist ist nach § 69 zu berechnen.


Oder knapper formuliert: Fremde Fotos veröffentlichen -> kann Ärger geben.

Martin
 
Oder knapper formuliert: Fremde Fotos veröffentlichen -> kann Ärger geben.
Ich denke, über den Punkt braucht man sich nicht mehr zu streiten. Das ist allgemein bekannt und wird wohl im Großen und Ganzen auch beherzigt.

Es geht um die unscheinbaren Dinge am Rande, mit denen man ins Fettnäpfchen treten kann. Jemand ermittelt z.B. eine streng geheime Feldpostnummer oder bisher nicht öffentlich bekannte Daten zur Dislozierung und verkündet sie in einem beliebigen Medium (Literatur, Internet, TV), also nicht von privat zu privat. Gilt diese öffentlich verfügbare Angabe als Auszug bzw. Zitat und ist damit urheberrechtlich geschützt, nur weil sie 1x an eben jener Stelle als "Lebenswerk" des Autors veröffentlicht wurde? Ich denke, eher nein.
Zweites Problem: Ist ein Internetforum, das nur Zugriff für registrierte Mitglieder bietet (mittlerweile gibts ja davon nicht mehr viele zur Thematik), automatisch tabu für die Weiterverwendung der darin enthaltenen Daten? Es ist ja nicht generell öffentlich, obwohl Suchmaschinen auch den Weg hinein finden.
 
Ist ein Internetforum, das nur Zugriff für registrierte Mitglieder bietet (mittlerweile gibts ja davon nicht mehr viele zur Thematik), automatisch tabu für die Weiterverwendung der darin enthaltenen Daten?
Man könnte die Frage weiterformulieren: Genügt da eigentlich - sofern zulässig - der Hinweis aus welchem Forum eine Information verwendet wurde?
 
Vieles, was offen im Internet steht, ist irgendwo im Original nachzulesen, die persönlichen Erfahrungen der "Zeitzeugen" mal ausgenommen. Warum sollte man solche Inhalte nicht an anderer Stelle nachplaudern können?
Ich habe Achtung vor den Buchautoren, die für solche Sekundärquellen wenig übrig haben und sich lieber den Originalen zuwenden - kein leichter Weg.
Die Gruppe der privaten Homepagebastler macht es sich da zugegeben sehr einfach, aber es fehlen Zeit, Geld und Kontakte, um ausgiebig in Militärarchiven etc. recherchieren zu können. Da greift man gern auf Vorhandenes zurück. Davon lebt ja das Internet. So lange der eigene "schöpferische Akt" noch erkennbar ist und überwiegt, halte ich diese Art der Informationsnutzung und -verbreitung für legitim.
 
Länglicher Text - aber recht wichtig - bitte lesen!

Es geht um die unscheinbaren Dinge am Rande, mit denen man ins Fettnäpfchen treten kann. Jemand ermittelt z.B. eine streng geheime Feldpostnummer oder bisher nicht öffentlich bekannte Daten zur Dislozierung und verkündet sie in einem beliebigen Medium (Literatur, Internet, TV), also nicht von privat zu privat. Gilt diese öffentlich verfügbare Angabe als Auszug bzw. Zitat und ist damit urheberrechtlich geschützt, nur weil sie 1x an eben jener Stelle als "Lebenswerk" des Autors veröffentlicht wurde? Ich denke, eher nein.
Es sind zwei Teilaspekte: Ein juristischer sowie ein moralischer.

Juristisch:
Da ist NUR geschützt, was eine "Schöpfungshöhe" hat - also TEXTE. Nicht
geschützt (mangels Schöpfungshöhe) dürfte sein, wenn Hermann mir einen
Satz entgegenwirft: "Martin, also das mit der Verladung bei Feldpostnummer
12345 haste nicht verstanden!" sein. Und eine einzelne Feldpostnummer ist
also auch nicht geschützt: Das ist Wissen. Das hat man - oder hat man nicht.

Schwieriger ist das bei Erklärungstexten - also substanziellen Forumbeiträgen.
Das möchte ich das bejahen - die sind urheberrechtlich geschützt! - Aber:
Auch hier wieder: Genau erfährt man das nur, wenn man vor Gericht die
Sache ausficht. - Aber das will man ja eigentlich vermeiden!

Dort bietet sich als Ausweg das Zitatrecht an: Man zitiert einen Teil
(nie alles!) - und dann schreibt man die Quelle drunter. Also zum Beispiel
Laut (²) ist "der Name 'Wurzen' entstanden aus der Umdeutung von Wurz
(Gewürz) im Mittelalter ..."
²) Wurzener Legenden, 2. Auflage 1993, ISBN 123456789


Internetzitate gehen anders:
Wurzen hatte im Jahre 1986 19330 Einwohner
(Quelle: http://www.ddr-wissen.de/wiki/ddr.pl?Wurzen
Abrufdatum )


Hinweis zu Internetzitaten: Da Internetseiten sich verändern (können) ist es
wichtig, das Abrufdatum der zitierten Information mit zu nennen.

Moralisch:
Die niemandem bekannte Feldpostnummer ... ist ein moralisches Problem. Mehrere
Herren forschen sehr ernsthaft, veröffentlichen bzw. planen Veröffentlichungen.
Wenn ein forschender Herr also etwas wirklich neues gefunden hat, dann hat
man moralisch -aus meiner bescheidenen Sicht- nicht das Recht, dem Herrn
zuvor zu kommen: Er hatte die forscherische Anstrengung, ihm steht moralisch
das Recht der Erstveröffentlichung (Druck!) zu.

Daher ist es guter Stil, bei derartigen Zweifelsfragen den zu fragen, der dieses
Forschungsergebnis erzielte: Wenn er einer Veröffentlichung (ggf unter Be-
dingungen) zustimmt, dann ist das sehr schön. Wenn er nicht zustimmt: Na
dann halt eben nicht.

Zweites Problem: Ist ein Internetforum, das nur Zugriff für registrierte Mitglieder bietet (mittlerweile gibts ja davon nicht mehr viele zur Thematik), automatisch tabu für die Weiterverwendung der darin enthaltenen Daten? Es ist ja nicht generell öffentlich, obwohl Suchmaschinen auch den Weg hinein finden.
Hier greift das Vertragsrecht.

Wir reden also nicht über Urheberrecht oder Bildrechte oderoder.

Man glaubt ja immer, dass man Verträge nur eingeht, wenn man im Formular
auf vorgesehenem Feld unterschreibt. Und man glaubt ja auch, dass Verträge
immer irgendwie mit "Geld bezahlen" zu tun haben.

Beide Ideen sind grandiose Irrtümer! Man schließt viel häufiger Verträge!
Es gibt weitere Wege des Entstehens von Verträgen, ich nenne mal zwei, die
hier ganz wesentlich sind:

1) Vertrag durch Einverständnis: Jeder Forumteilnehmer hier hat einen Vertrag
mit MartinK. - MartinK ist die dicke Seite: Er verpflichtet sich, ein Forum vor-
zuhalten, so lange er Lust dazu hat (also realiter zu nichts!). - Jeder Teilnehmer
hat aber diesen Vertrag mit Nebenbedingungen eingegangen bei der Anmeldung.
(Vertragsänderungen sind uU möglich - das würde aber zu weit führen.)

2) Vertrag durch "Konkludentes Handeln" (³).
"Gewohnheitsrecht" trifft das am Besten: Wenn hier im Forum alle einige un-
geschriebene
Regeln einhalten, dann gelten die auch. Und zwar nur dadurch,
dass alle die einhalten. Und wenn man die selbst immer eingehalten hat, dann
gelten die erst recht für einen selbst.

Konkretes Beispiel: Es gibt Foren, die sich grundsätzlich auch geschichtlich
betätigen - bei denen ist es aber usus, ab und an ein grenzwertiges Nackt-
bild zur Erheiterung des Publikums zu veröffentlichen. - Bei hidden-places ist
das nicht üblich: "Konkludentes Handeln" bedeutet hier: "Wir machen das nicht."
Wenn MartinK also den Poster eines netten Nacktbildes ohne weiteren
Kommentar rauswirft - dann wegen Vertragsbruch.
³) http://de.wikipedia.org/wiki/Konkludentes_Handeln

Klarstellung:
Ich bin kein Jurist. Obiger Text ist keine Rechtsberatung. Allerdings kenne ich
mich ganz gut im Internetrecht aus.

Hoffe geholfen zu haben,
Martin
 
Martin, danke für Deine Sicht der Dinge.

Und eine einzelne Feldpostnummer ist
also auch nicht geschützt: Das ist Wissen. Das hat man - oder hat man nicht.
... und darf man demnach auch weiterverbreiten, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen. Wie gesagt, nur die öffentlich zugänglichen Infos.

Schwieriger ist das bei Erklärungstexten - also substanziellen Forumbeiträgen.
Das möchte ich das bejahen - die sind urheberrechtlich geschützt!
Texte lassen sich kürzen, erweitern und beliebig umformulieren, ohne dass der Sinn dabei verloren geht. Das einzelne Wort ist ja nicht geschützt ...

Dort bietet sich als Ausweg das Zitatrecht an: Man zitiert einen Teil
(nie alles!) - und dann schreibt man die Quelle drunter. ...
Internetzitate gehen anders:
Wurzen hatte im Jahre 1986 19330 Einwohner
(Quelle: http://www.ddr-wissen.de/wiki/ddr.pl?Wurzen
Abrufdatum )
Solch eine ausführliche Quellenangabe ist sicher zutiefst lobenswert, aber die Websites, die nach dieser Methode zitieren, kann man an einer Hand abzählen. Das ist ein Verfahren für eine Diplomarbeit oder Dissertation, aber nur bedingt internettauglich. Eine Quelle am Ende des Textes ist, denke ich, besser als gar keine Quellenangabe. Und zu viele Quellenangaben rufen wieder die Kritiker auf den Plan.

Daher ist es guter Stil, bei derartigen Zweifelsfragen den zu fragen, der dieses
Forschungsergebnis erzielte
Wenn man nur vorher immer wüsste, wer gerade wo an was forscht und seine Arbeit bedroht sieht :confused:

Wenn hier im Forum alle einige un-
geschriebene
Regeln einhalten, dann gelten die auch. Und zwar nur dadurch,
dass alle die einhalten. Und wenn man die selbst immer eingehalten hat, dann
gelten die erst recht für einen selbst.
Ich vermute, Du meinst damit nicht den anständigen Umgang untereinander, sondern einige "spezielle Regeln".
Wäre interessant, wie man einem neuen Forumsmitglied - egal in welchem Forum - diese Regeln, da sie ja ungeschrieben sind, sinnvoll vermitteln will. Indem man es zurechtweist, wenn es sich falsch äußert? Indem man unliebsame Beiträge zensiert?
Weil die 10% des "harten Kerns" sich diese Regeln irgendwann selbst auferlegt haben, sind diese damit allgemein gültig? Faktisch: ungeschriebene Regeln in einem öffentlichen Forum sind meiner Meinung nach Quatsch. Man kann den nicht bestrafen, der sich nicht an solche Regeln hält.

"Konkludentes Handeln" bedeutet hier: "Wir machen das nicht."
Wenn MartinK also den Poster eines netten Nacktbildes ohne weiteren
Kommentar rauswirft - dann wegen Vertragsbruch.
Das sind dann im konkreten Beispiel aber geschriebene und damit allgemein verbindliche Regeln, nämlich in den Regeln dieses Forums jederzeit nachlesbar.

Viele Grüße
Jens
 
Mit Urheberrecht und den Gesetzen zum unlauteren Wettbewerb gibt es nach meiner Erfahrung sehr viele Probleme und Ungerechtigkeiten. Wichtig ist immer das richtige und exakte Zitieren, ohne dass Aussagen umformuliert, verstümmelt oder aus dem Zusammenhang gerissen werden. Wenn es durch das Verbreiten der Infos zu Kreierung von Finanzierungsquellen kommt, sind dabei immer die tatsächlichen Urheber (Formulierer von Fakten sowie Aufdecker von Zusammenhängen) zu beteiligen!!! Urheberrecht erlöscht erst 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers. Fairer ist immer vor einer Weiterverbreitung bzw. Publikation von Infos die Verhandlung mit dem Urheber.
Problem an so einem Forum sind die anomisierten Identitäten, die man durch richtige Zitioerung auch angemessen behandeln kann. Besser aber ist auf jeden Fall die persönliche Kontaktaufnahme zum Urheber.
Das sage ich alles als Wissenschaftler, der schon manchmal erlebt hat, wie eigene Aussagen und Ideen ohne Nennung meines Namens in Publikationen oder auch Projektskizzen auftreten.

Viele Grüße

Kanonier
 
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