Dass man keine Unterlagen zu den Schutzräumen hat wundert mich. Für mich sieht das nach so genannten Schulschutzräumen aus, sprich geschützte Keller unter Gebäuden von Bildungseinrichtungen. Der Bau wurde vom Bund und den Ländern gefördert.
Die RWTH Aachen beispielsweise hat einige davon, einen konnte ich mir auf Nachfrage ansehen. Die Ausstattung der gezeigten Schutzkeller stammt aus den Zeiten des kalten Krieges und auch das abgebildete Gebäude wurde augenscheinlich in dieser Zeit errichtet. Die Anlagen wurden schon bei der Errichtung geplant, das war auch nichts geheimes, somit sollten sich die Unterlagen in den "normalen" Liegenschaftsakten" finden. An der RWTH Aachen konnte man mir sofort einen Grundriss ausdrucken und die entsprechenden Räumlichkeiten sind dort auch auf den Fluchtwegsplänen verzeichnet und sogar entsprechend benannt.
Die Ausstattung differiert. Immer vorhanden sind Gasschleusen, Notausstiege und (Schutz-)Lüftungsanlagen.
Beim Bau von Schutzräumen auf dem Gebiet der Bundesrepublik wurde (wird?) zwischen Bauten des Grundschutzes und des verstärkten Schutzes unterschieden.
Grundschutz: Schutz vor herabfallenden Trümmern (15 kN/ m²), Luftstoßbelastungen von bis zu 0,3 bar, Schutz vor Feuer und radioaktiver Strahlung/ Fallout, sowie chemischen und biologischen Kampfstoffen.
Verstärkter Schutz: wie oben, nur Luftstoßbelastungen von bis zu 3 bar (in den 50er Jahren noch 6 bis 9 bar).
Man hört immer wieder die Begriffe "Atombunker", das ist aber irreführend, weil übertrieben. Keine der Zivilschutzanlagen hätte einen Treffer einer Atombombe überstanden, auch nicht einen in der Umgebung. Die Anlagen hatten maximal Schutz wie oben beschrieben geboten. Bezüglich der Luftstoßbelastung muss festgestellt werden, dass WK II Anlagen hier häufig widerstandsfähiger ausgelegt waren.
Mittlerweile dürften die meisten Schulschutzräume entwidmet worden sein. Hier ein Beispiel aus Düsseldorf:
http://www.brd.nrw.de/wirueberuns/Amtsblatt/2012/Amtsblatt_18_2012.pdf
Gruß Klaus