Könnte man dies durch eine Rechtsschutzversicherung regeln? Ist das strafbar?

Stromae12

New member
Hallo guten Abend Fotocommunity,
ich hätte eine rechtliche Frage und hoffe, dass hier einige Profis sind, die mir helfen können. Ich würde gerne Fotos in einer alten Ziegelei machen, und haben Angst etwas falsch zu machen. Ich habe zwar eine Rechtsschutzversicherung, aber weiß nicht, ob diese mir da raushelfen würde?

Würde die Polizei kommen, wenn man auf nem Verlassenem Ziegelei Gelände ein Photoshooting machen würde? (Natürlich nur rein theoretisch, nicht dass ich so was in irgendeiner weise vorhätte) am Tor steht: Betreten für Unbefugte verboten! Eltern haften für ihre Kinder!

Und so was halt! Aber die Ziegelei ist alt und so und würde da jemand unsern Freund und Helfer rufen? Und würden unsere Kumpels in Blau da auch mit ihren partylichter angefahren kommen?

Danke im Voraus!

Mark
 
Hallo,

wie deine Versicherung damit umgeht, kann ich dir leider nicht sagen.

Aber, wenn du ein fremdes, befriedetes Grundstück betrittst, was durch deutliche Hinweise verboten ist, handelst du eigendlich schon grob fahrlässig, besser noch vorsätzlich.....die meisten Versicherungen mögen das überhaupt nicht!

Rechtlich:

Unbefugtes Betreten stellt den Tatbestand des Hausfriedensbruch da, er wird in der Regel als Antragsdelikt behandelt, heißt der Besitzer/Betreiber des Grundstücks muß dich anzeigen.
Es gibt aber auch Objekte, da bekommst du die Anzeige automatisch, wenn es sich um sicherheitsrelevante Anlagen handelt ( z.B. Bahnanlagen...)

Wenn die Polizei dort benachrichtigt wird, kommt die also auch vorbei.....


Versuche doch mal den Besitzer/Betreiber zu fragen....klappt in der Regel meistens.


Gruß Jürgen
 
Deine Versicherung wird dir in dem Fall gar nicht helfen, weil du vorsätzlich gehandelt hast. Wie Jürgen schon geschrieben hat, einfach den Besitzer oder Betreiber (Pächter) fragen und dann ist es rechtlich kein Problem mehr. Ein Hinweis wäre noch wichtig, frage immer wie du die Fotos verwenden darfst, am besten noch schriftlich.

Gruß Sven!
 
§ 123 StGB, gibt da Auskunft.

Bis zu einem Jahr Haftstrafe kann das bedeuten.
Sollte jedoch keine Umfriedung vorhanden sein, dann kannst Du Dich dumm stellen und es wird schwer fallen, Dir einen Hausfriedensbruch nachzuweisen.

Gruß
 
Sollte jedoch keine Umfriedung vorhanden sein, dann kannst Du Dich dumm stellen und es wird schwer fallen, Dir einen Hausfriedensbruch nachzuweisen.
Makler,
Du hast den entsprechenden Paragraphen doch gerade verlinkt, da steht etwas anderes.
Wenn keine Umfriedung vorhanden ist, braucht sich niemand "dumm stellen" und es wird auch kein Hausfriedensbruch nachgewiesen werden, denn es hätte in dem Fall gar keiner stattgefunden. Wenn es dagegen eine Umfriedung gibt, hilft "dumm stellen" auch nicht, da der Tatbestand nicht an Vorsatz gebunden ist.

Entscheidend ist die Bedeutung des Wortes "umfriedet", das ist ein weites Feld und wird je nach Zusammenhang auch unterschiedlich ausgelegt. Beim Thema Hausfriedensbruch kann eine ausgelegte Schnur oder eine Reihe Stiefmütterchen ausreichen, um das Grundstück als umfriedet zu kennzeichnen - beim Thema Schußwaffengebrauch (Schießen auf dem eigenen, umfriedeten Grundstück) mag sowas für den Richter ggf. nicht als Umfriedung ausreichen.

Wie Sven schon sagte ist es immer am Besten, den Eigentümer zu fragen.

Tumra,
das kann natürlich passieren daß der Eigentümer absagt zB weil er einfach seine Ruhe haben will. Gerade für das Problem der Unfallhaftung muß es aber eine Lösung geben, denn es finden ja durchaus genehmigte Begehungen verlassener Objekte statt :)

Gruß M.
 
Die Antwort darauf ist eine Haftungsverzichtserklärung,
ich habe die Erfahrung gemacht, bietet man diese bei der anfrage gleich mit an, ist das meist kein Problem mehr !

LG
 
Die Antwort darauf ist eine Haftungsverzichtserklärung

Genau die meinte ich. Erhöht erfahrungsgemäß die Chancen sehr, wenn die Bedenken des Eigentümers wirklich aus Unsicherheit wg. Unfallhaftung kommen.

Es wird aber immer auch Fälle geben, wo es kein Reinkommen gibt weil der Eigentümer das einfach nicht will. In Berlin-Karlshorst gibt es so eine Anlage (sog. "Objekt 8041", war auch schon mehrfach hier Thema im Forum).

Gruß M.
 
Unterschreibst du als Urbexer solch einen Haftungsverzichterklärung, es passiert ein Unfall, wirst du deines Lebens nicht mehr froh, denn deine Krankenversicherung (Privat oder Kasse) werden Regreßansprüche gegen dich geltend machen...also bei so etwas ist auch noch höchste Vorsicht geboten, in alle Richtungen.
 
Makler,
Du hast den entsprechenden Paragraphen doch gerade verlinkt, da steht etwas anderes.
Wenn keine Umfriedung vorhanden ist, braucht sich niemand "dumm stellen" und es wird auch kein Hausfriedensbruch nachgewiesen werden, denn es hätte in dem Fall gar keiner stattgefunden. Wenn es dagegen eine Umfriedung gibt, hilft "dumm stellen" auch nicht, da der Tatbestand nicht an Vorsatz gebunden ist.

Gruß M.

Genau so habe ich es gemeint.

Es ist ja hinlänglich klar, möchte ich meinen, dass ein Gebäude und das unmittelbar darum befindliche Grundstück, irgend jemandem gehört. Deshalb das "dumm stellen".

Ich hatte mal ein altes Wasserwerk in Schöneiche / Woltersdorf (bei Berlin) zu verkaufen. Das war ordentlich umfriedet. Da ich nun den Auftrag zum Verkauf hatte, bin ich (in bewährter, militärischer Manier) drüber geflankt und habe all das getan, was man so macht als Makler, um ein Objekt aufzunehmen.

Als ich zurück flankte, stand dort schon die Polizei und freute sich auf mich.:anonymous:
Ich konnte das klären. Aber man konnte mal sehen, dass es aufmerksame Nachbarn gab.

Gruß
 
Da ich nun den Auftrag zum Verkauf hatte, bin ich drüber geflankt und habe all das getan, was man so macht als Makler, um ein Objekt aufzunehmen.

Und das in Deinem Alter, sah bestimmt elegant aus ;-)
Gibts keinen Schlüssel oder Schlüsseldienst? Zustände sind das :-(

BG
Andreas
 
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