Fotorecht

helge

Member
Laß Sie ruhig kommen. Solange Du keine Leiter aufbaust, darfst Du das - noch dazu, wenn Du an einem öffentlichen Weg stehst. Man muß nicht alle Sachen anzweifeln und sie nicht tun, weil sie vielleicht verboten sind.

Hallo elexx !
Das trifft vielleicht bei zivilen Objekten zu.
Bei Bildlicher Darstellung von aktiven Militärischen Objekten sollte man vorher wohl doch um Erlaubnis fragen.

http://www.lawww.de/Library/stgb/109g.htm

Ich bin kein Jurist,glaube aber es ist besser vorher zu fragen.

Gruß Helge.
 
AW: 1000 mm Festbrennweite - Wahnsinn!

also für mein Rechtsverständniss ist eine Kaserne solange es diverse Schilder nicht anders festlegen ein genauso öffentliches Gebäude wie z.B. ein Rathaus. Und wenn da nix von Fotografierverbot steht kann ich nach belieben Fotos schießen.
 
AW: 1000 mm Festbrennweite - Wahnsinn!

also für mein Rechtsverständniss ist eine Kaserne solange es diverse Schilder nicht anders festlegen ein genauso öffentliches Gebäude wie z.B. ein Rathaus.
Also ein öffentliches Gebäude sowieso schon nicht. Wie kommst Du darauf? Man kann doch nicht einfach alles, was nach "öffentlicher Hand" aussieht, nach eigenem Gusto zum öffentlichen Gebäude umdefinieren.

Wenn am Zaun was von "militärischer Sicherheitsbereich" steht, dann ist das ja wohl eindeutig. Dann greift auch die Panoramafreiheit nicht mehr. Um den §109g (1) nochmals zu zitieren:

§ 109g Sicherheitsgefährdendes Abbilden

(1) Wer von einem Wehrmittel, einer militärischen Einrichtung oder Anlage oder einem militärischen Vorgang eine Abbildung oder Beschreibung anfertigt oder eine solche Abbildung oder Beschreibung an einen anderen gelangen läßt und dadurch wissentlich die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder die Schlagkraft der Truppe gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Ist doch eindeutig, oder?

Martin
 
AW: 1000 mm Festbrennweite - Wahnsinn!

martin2 meinte:
[...]und dadurch wissentlich die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder die Schlagkraft der Truppe gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

das ich mit den drei Bildern die Sicherheit unserer Republik gefährde oder gar die Schlagkraft der Truppe gefährde ist ja wohl auszuschließen. Übrigens liegt dieses Bünkerchen direkt an ein einer viel befahrenen Straßenkreuzung und ist selbst beim schnellen Überqueren selbiger mit einem KFZ ganz leicht zu entdecken. (OK Unsereins hat sicher einen schärferen Blick für eben solche komischen Hügel) von daher ist unsere Truppe selbst schuld wenn sie solche Bauwerke mitten auf den Präsentierteller setzen. Daher ist wohl auch davon auszugehen das dieser Hügel kein großes Geheimniss in der internationalen kriegsführung ist. will sagen, das die wirklich geheimen Sachen schon gut genug versteckt sind bzw. durch diverse Sichtschütze und Beschilderungen ausreichend gesichert sind alles andere kann man dann doch auch fotografieren
 
AW: 1000 mm Festbrennweite - Wahnsinn!

das ich mit den drei Bildern die Sicherheit unserer Republik gefährde oder gar die Schlagkraft der Truppe gefährde ist ja wohl auszuschließen.
Du unterliegst einem Irrtum.
Dieses entscheidet nicht der sogenannte gesunde Menschenverstand. Sondern ein ordentliches Gericht in einem ordentlichen Gerichtsverfahren. Dort tragen beide Seiten ihre Sicht der Dinge vor. Dabei hat die Gegenseite typisch bessere Karten: Die können darlegen, worin die gefährdung bestand - zudem weltweite Verbreitung via Internet ja in Zeiten der Terroristenhysterie ja auch so ein Problem ist. - Schlußendlich entscheidet der Richter.

Also in 99,9% aller Fälle passiert natürlich gar nichts. Da gilt der Spruch: Wo kein Kläger, da kein Richter. Aber man kann sich nie darauf berufen "Herr Richter, ich fahre immer 50km/h zu schnell. Nie passiert was. Da können Sie mir die Fleppen doch nicht ..."

Übrigens liegt dieses Bünkerchen direkt an ein einer viel befahrenen Straßenkreuzung und ist selbst beim schnellen Überqueren selbiger mit einem KFZ ganz leicht zu entdecken
Ja und?

Das andere das Gesetz auch übertreten könnten: Das kann nicht ernstlich Argument sein.

Martin
 
AW: 1000 mm Festbrennweite - Wahnsinn!

mein Argument sollte eigentlich auch eher anders verstanden werden.

das wäre so als wenn du deine frau nackig in den Garten gut sichtbar an den Zaun stellst und dich bei Leuten die dann von ihr Fotos machen beschwerst das sie intime Bilder von ihr machen.
 
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mein Argument sollte eigentlich auch eher anders verstanden werden.

das wäre so als wenn du deine frau nackig in den Garten gut sichtbar an den Zaun stellst und dich bei Leuten die dann von ihr Fotos machen beschwerst das sie intime Bilder von ihr machen.
Dein "Argument" ist natürlich keins: Meine Frau ist zwar 'ne Bombe, aber kein militärisch schützenswertes Gut. Da greift erstmal die Panoramafreiheit - erstmal.

Der Punkt ist ein anderer: Von einem öffentlichen Ort aus (regelmäßig: Straße) kannst Du in Deutschland alles fotografieren - und auch veröffentlichen. Der Bund hat sich dann aber halt doch ein Sondergesetz einfallen lassen - eben dieses Kaugummigesetz, über das wir hier gerade reden: Darfst nicht, wenn die nationale Sicherheit bedroht ist ... wer weiss aber schon, wann das so ist?

Dein Beispiel mit meiner Frau hinkt natürlich auf allen Schenkeln. Aber so ganz dumm ist der Vergleich trotzdem nicht: Fotografieren darfst. Nur veröffentlichen nicht! In dem Fall greift das "Recht am eigenen Bild" - als das Recht meiner Frau an ihrem Bild.

Martin
 
AW: 1000 mm Festbrennweite - Wahnsinn!

ja es ging ja auch erst mal nur ums Fotografieren - Veröffentlichen steht ja auf nem ganz anderen Blatt - aber dafür brauchen wir das Szenario nur umändern und nehmen sagen wir mal Dieter Bohlen und der stellt sich nu nackend an den Zaun und will dann den Leuten das Fotografieren verbieten ... haut nich hin - die dürfen sogar die Bilder veröffentlichen weil der Dieter eine Person des öffentlichen Lebens ist usw. - naja ok bei Nacktbildern greift vielleicht schon wieder ein anderes Gesetz. Aber es ging ja eigentlich nur um mögliche Anwendungsgebiete von extrem großen Brennweiten für uns Bunkerbekloppte. Will nur sagen, solange nirgends ein Verbotsschild steht und ich keine Gesetze der Art Hausfriedensbruch und ähnlich breche kann ich doch für mich selbst Fotos machen wie ich will. Ok bei Personen gibts wieder sonderrechte und unser Hauptaugenmerk liegt ja auch eher auf Anlagen die nicht mehr in Bundeswehrnutzung sind und die man ohne Hausfriedensbruch zu begehen nur mit großen Brennweiten fotografieren kann.
 
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ja es ging ja auch erst mal nur ums Fotografieren - Veröffentlichen steht ja auf nem ganz anderen Blatt -
... nur hat grad vorhin jemand sowas veröffentlicht ...

aber dafür brauchen wir das Szenario nur umändern und nehmen sagen wir mal Dieter Bohlen und der stellt sich nu nackend an den Zaun und will dann den Leuten das Fotografieren verbieten ... haut nich hin -
Doch, haut hin: Der ist zwar absolute Person der Zeitgeschichte - muss sich aber trotzdem nicht gefallen lassen, dass ihn jemand mit einem 1000er Objektiv im Privatleben abschießt. Da gibt es aktuell Urteile.

Aber das geht eh fehl: Der Bohlen und der Vorbau seiner Tusnelda sind die Baustelle Persönlichkeitsrecht. Wir waren auf der Baustelle 109. Das sind völlig verschiedene Dinge.

Will nur sagen, solange nirgends ein Verbotsschild steht
Genau das ist falsch. Es gilt der Grundsatz: Nichtwissen schützt vor Strafe nicht.

und ich keine Gesetze der Art Hausfriedensbruch und ähnlich breche
Hier kommen wir der Sache schon näher.
Wenn Du eine aktive Liegenschaft ablichtest (und "zugänglich" machst) dann fällst Du unter 109. Das ist mal der Punkt.
Der ist nur extrem schwer zu erkennen: Meistens geht die Veröffentlichung ja gut. Und manchmal ist sie sogar gewünscht - vergleiche mal die Spotter an den Fliegerhorsten.

Aber es soll halt niemand maulen, weil der Staat ihm auf 109 eine reindrischt: Zumindest alle hier Lesenden wissen es nun. ;)

Martin
 
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