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Nachträgliche Liquidation wäre möglich
Falkenhagen (MOZ) In der Amtsverwaltung Seelow-Land ist am Mittwoch ein Schreiben des Amtsgerichtes Berlin-Charlottenburg eingetroffen. Es sei grundsätzlich möglich, eine Nachtragsliquidation für die aus dem Handelsregister gelöschte mentorat Immobilien-, Finanz- und Bauvermittlungsservice GmbH anzuordnen, heißt es in der Antwort des Gerichtes auf eine Anfrage der Seelow-Länder Amtsdirektorin Roswitha ******. Allerdings müsste dies "ein Beteiligter" beantragen. Ein solcher Beteiligter ist die Gemeinde Falkenhagen. Deren Forderungen an die Firma, der das Bunkergelände im Wald bei Falkenhagen gehört, haben sich auf mehr als 10 000 Euro summiert. Das Vermögen in Form von Grundeigentum sei dem Gericht damals, im Zuge des Liquidationsverfahrens, nicht bekannt gewesen, teilt die zuständige Richterin mit. Sonst wäre die Löschung aus dem Handelsregister nicht erfolgt.
Die Richterin stellt es der Gemeinde "anheim", die Nachtragsliquidation mit dem Zweck zu beantragen, "das noch vorhandene Vermögen der Gesellschaft abzuwickeln". Doch ein vom Gericht einzusetzender Nachtragsliquidator dürfte keine Forderungen gegen das Land Berlin geltend machen, betont die Richterin.
"Die Gemeinde kann den Liquidator nicht bezahlen", sagt Roswitha ******. Nun könnte geprüft werden, ob der Kaufinteressent für das Bunkerareal aus der Berliner Paintball-Spielerszene dafür aufkommen würde.
Quelle MOZ 01/02.2013
Falkenhagen (MOZ) In der Amtsverwaltung Seelow-Land ist am Mittwoch ein Schreiben des Amtsgerichtes Berlin-Charlottenburg eingetroffen. Es sei grundsätzlich möglich, eine Nachtragsliquidation für die aus dem Handelsregister gelöschte mentorat Immobilien-, Finanz- und Bauvermittlungsservice GmbH anzuordnen, heißt es in der Antwort des Gerichtes auf eine Anfrage der Seelow-Länder Amtsdirektorin Roswitha ******. Allerdings müsste dies "ein Beteiligter" beantragen. Ein solcher Beteiligter ist die Gemeinde Falkenhagen. Deren Forderungen an die Firma, der das Bunkergelände im Wald bei Falkenhagen gehört, haben sich auf mehr als 10 000 Euro summiert. Das Vermögen in Form von Grundeigentum sei dem Gericht damals, im Zuge des Liquidationsverfahrens, nicht bekannt gewesen, teilt die zuständige Richterin mit. Sonst wäre die Löschung aus dem Handelsregister nicht erfolgt.
Die Richterin stellt es der Gemeinde "anheim", die Nachtragsliquidation mit dem Zweck zu beantragen, "das noch vorhandene Vermögen der Gesellschaft abzuwickeln". Doch ein vom Gericht einzusetzender Nachtragsliquidator dürfte keine Forderungen gegen das Land Berlin geltend machen, betont die Richterin.
"Die Gemeinde kann den Liquidator nicht bezahlen", sagt Roswitha ******. Nun könnte geprüft werden, ob der Kaufinteressent für das Bunkerareal aus der Berliner Paintball-Spielerszene dafür aufkommen würde.
Quelle MOZ 01/02.2013