moin moin freunde
@wurm
na so einfach ist das nicht, es gibt die untere waffenbehörde, und luftgewehre gehören eigentlich in die schublade für den kleinen waffenschein, und dürfen eigentlich nicht offen getragen werden, mal ganz abgesehen davon, das er auf menschen zielt :shock: , wäre schon ein grund für die polizei dort einzuschreiten und wenn es nur so weit geht das sie ihm das luftgewehr wegnehmen, also doch nur geschichten, und wenn es wirklich so ist :shock: , dann würde ich sofort eine anzeige gegen diese beamten (polizei) einreichen, wegen pflichtverletzung, weil dafür ist die polizei ja da, um für ordnung und sicherheit zu sorgen :wink: , wie dies in sachsen aussieht weis ich nicht in sachsen-anhalt ist es so
gruß andy