AW: Fotografieren erlaubt! (Liste besuchenswerter Anlagen/Museen)
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Bitte nochmal, mich würden die Gründe für Deinen Standpunkt interessieren, ich bin keineswegs stur und möchte ihn durchaus verstehen. Bisher fehlen mir dazu aber die Argumente. Was gibt es für Gründe für ein Fotografierverbot?
Grüße Steffen
Ich glaube den Grund schon gelesen zu haben. Tambour schrieb in #4:
Der Fotograf macht die Bilder, vermarktet sie für baren Cash (in Büchern oder auf Websites) und die Betreiber sind die Gelackmeierten.
Da würde jeder das Knipsen reglementieren...
Es geht (vermeintlich oder tatsächlich) ums Geld. Derjenige Betreiber, der sich für ein Fotografierverbot entschieden hat fürchtet, jemand könne an den Fotos Geld verdienen oder durch die Veröffentlichung würden weniger Besucher die Anlage ansteuern - sie sehen ja auf einer Webseite bereits, was es da so gibt.
Mal ganz davon abgesehen, daß wohl die meisten durch Buchveröffentlichungen nicht reich geworden sind und Webseiten eher kosten denn Geld einbringen: Es gilt bei uns immer noch das Urheberrecht. Wenn ich beispielsweise kommerziell bei fotolia Bilder aus der Anlage verkaufen möchte, braucht es dazu die Freigabe des Eigentümers/Berechtigten. Siehe
http://blog.fotolia.com/de/faq/fotografer/freigabe.html Der Betreiber kann also durch andere Mittel als durch Fotografierverbote die kommerzielle Verwertung steuern. Übrigens ist es für die Verwendung solcher Bilder in Sachbüchern durchaus üblich, seine Bilder/die Genehmigung kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Wie gut das sein kann, wird auch der Betreiber schnell feststellen, wenn er mal das Bild eines anderen oder aus einer anderen Anlage benötigt.
Auch die Geschichte, daß weniger Besucher kommen würden, wenn man im Netz schon sehen kann, was es da gibt, ist nicht nachzuvollziehen. Nach meinen Berichten über meine Elbetour fahren ja nicht weniger die Elbe runter - nur weil sie schon wissen, was sie erwartet. Ganz im Gegenteil. Berichte machen Lust auf mehr und wecken den Wunsch, das selbst zu erleben, anzufassen, zu sehen.
Natürlich steht es jedem Betreiber frei, das Fotografieren zu verbieten. Er darf sich dann aber auch nicht beschweren auf einer Liste aufzutauchen, die solche Anlagen zusammenfaßt. Elexx schrieb dazu ja schon was.
Gruß
Dieter