Betreten einer Liegenschaft

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@sq7
Du biegst Dir wohl gern die Gesetze wie du es gern hättest... oder bist einer von der Truppe der sich aufbläst und unwissende von den Arealen verscheucht? Mach mal sowas mit mir, du sitzt ne Stunde später auf der Wache und hättest ne fette Anzeige an der Backe, Hand drauf.
Ich wäre vorsichtig Leute zu Beschuldigen die du nicht ansatzweise kennst.
Ich weiß was ich darf und was nicht...!
Und noch was... Beleidigen kannst du mich nicht... dazu musst Du WISSEN besitzen... und da mangelt es.
[emoji6]


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Zuletzt bearbeitet:
Ja danke für die Aufgleisung. Aber müsst Ihr nun anfangen Euch gegenseitig zu beleidigen? Der ganze Fred klingt als wie, wer hat den grösseren? Und ne wirkliche Klärung der Sache sehe ich nicht... Aber gut streitet Euch weiter.

mfg
 
Es geht hier doch nicht um Streit, sondern lediglich darum wer was darf und wer nicht. Jeder kann es einfach googeln... nur gibt es User die die Gesetze einfach verdrehen... aus welchen Gründen auch immer. Ich glaube schon, auch im Interesse der unbefangenen Mitleser, dass man hier auch bei der Wahrheit bleibt und nicht irgendwelche Phantasie Pistolen erzählt.

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Ja nun, ich finde es schön wie du mich immer zitierst... ausschlaggebend war ja nun nicht ich. Aber egal.... ich bin raus..
Ich wollte lediglich aufzeigen wie es sich tatsächlich verhält, aber bei einigen hier ist das nicht erwünscht... ich ergründe das auch nicht weiter.
Machts gut, als Troll muss ich mich nicht betiteln lassen, da bin ich tatsächlich verkehrt.
Grüße an den Admin


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Um das ganze evtl. mal wieder in vernünftige Bahnen zu lenken: Ich sehe hier ein großes Problem darin, dass konsequent aneinander vorbeigeredet wird. Worum ging es hier konkret. Was ist das für ein Gelände? Wem gehört es? Ist es umfriedet? etc. Alles Sachen die ich hier irgendwie nicht erkennen kann und die für eine differenzierte Betrachtung notwendig wären. Es ist nämlich eben nicht so einfach etwas zu googlen wo es zur Klärung des Sachverhalts durchaus auf Kleinigkeiten ankommen kann.
 
Du hast aber #40 gelesen???


Ja, habe ich auch gelesen!

Deswegen auch "die Herren" geschrieben, verbalakrobatisch tut Ihr Euch jetzt hier beide nichts und der "Diskussion" ist eine vernünftige, ggf. faktenbezogene Grundlage abhanden gekommen.

Im Allgemeinen ist die Sachlage was das Betreten eines Grundstückes angeht ja geregelt. Die Frage ist doch viel mehr, wie sehr es den einzelnen Nutzer interessiert? Da gibt es eben unterschiedliche Auffassungen... auch, wie man das letzten Endes für sich "schönredet"...

"Strafgesetzbuch (StGB)

§ 123 Hausfriedensbruch

(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt."

Nur weil sich auf einem Grundstück Bäume befinden, heißt dies nicht, dass es sich um einen Wald handelt und das dort irgendwelche Waldrechte zur Geltung kommen, weder die von Bundes- noch Landesebene -> weil es eben kein "öffentlicher Wald" im eigentlichen Sinne ist! Das mag man zwar anführen, wenn man dort aufgegriffen wird und vielleicht hat man auch Glück, wenn man nicht über irgendwelche Zäune klettern musste aber man hat dort halt nix zu suchen (außer Pilze vielleicht und dann hat man eben den Zaun nicht bemerkt, der ja meist irgendwo "aufhört"...).
 
Huch, was ist denn hier los? Kaum ist man mal ne Samstag unterwegs und schon wird hier nur disputiert.

Wir sind hier kein Rechts-Forum und ich denke es ist zu dem Thema alles gesagt/geschrieben. Wer mehr oder es genau wissen will, der frage seinen Anwalt.

Hiermit schließe ich das Thema!
 
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