Betreten einer Liegenschaft

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Wenn also die Situation einen Wald betrifft (der ja immer jemandem gehört, aber meistens frei zu betreten und in bestimmten Situationen sogar zu befahren ist) und die Person, die da kontrollieren und Personendaten haben möchte, ein Jagdpächter, Förster oder Forstarbeiter ist - wie verhält es sich dann? Ist so jemand berechtigt, da man ja in dem Moment doch irgendwie auf seinem Teppich steht?

Beste Grüße
ElLennart

Da hat es schon in Thüringen richtig Zoff gegeben. Weisungsbefügt ist nur und ausschließlich der Förster. Jagdpächter und Forstarbeiter haben dir nichts zu sagen. Sie können lediglich die Autonummer, fall gesetzt du fährst illegal im Wald rum,
notieren und an den Förster weiterleiten.
Einen Förster erkennt man sofort an seiner Dienstkleidung mit Landeswappen und er wird sich, bei einer Kontrolle, mit seinem Dienstausweis dir gegenüber legitimieren. Es sind hoheitliche Aufgaben und die dürfen nur bestimmte behördliche Organe
ausüben.
Müsste schauen, da war mal ein Fall, dass sich ein Waldarbeiter bei einer illegalen KFZ Befahrung in den Weg gestellt hat
und die Weiterfährt so unterbunden.
Bei Gericht wurde dass dann mehr oder weniger als Bagatelle anfgesehen...wohl aber der Waldarbeiter wegen Nötigung und Amtsanmaßung belangt. Steht irgendwo auch im Netz, müsst ihr mal er googeln.

Edit: sollte da natürlich eine Treibjagd stattfinden und man dich höflichst bittet den Bereich zu verlassen :D schon aus gesundheitlichen Gründen sollte man da folgen. Kurzum, der Ton macht immer die Musik.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist es schon in dem Punkt nicht Zitat " ....als dann auch die poliezi kam und unsere Personalien aufgenommen haben und gesagt haben wir bekommen eine anzeige wegen hausfriedensbruch..."

Wird niemals ein Polzeibeamter sagen. Warum ?? Weil es ein Antragsdelikt ist. Heist Personalien werden aufgenommen und an den Eigentümer weitergeleitet.
Der und nur der entscheidet über eine Anzeige. Es kann sogar passieren dass gar nichts passiert.

Richtig, ist bei Hausfriedensbruch eigentlich eindeutig. Anzeigen kann nur der Eigentümer oder von ihm explizit beauftragte Personen. Die Polizei darf natürlich Personalien aufnehmen, aber den Tatbestand Hausfriedenbruch nicht in Eigenregie verfolgen - da Antragsdelikt - aber das wissen die auch. Abgesehen davon muss nicht alles was - egal von wem - so rausposaunt wird für bare Münze genommen werden. Vielleicht wollten die Beamten ja auch nur "ein wenig Angst machen" und somit von (weiteren) möglichen Straftaten abhalten.

Gruß Klaus
 
Genau Klaus...so sieht es aus. Selbst wenn man von der Polizei aufgegriffen und glaubhaft nachweisen
kann dass man nichts böses im schilde führt und nur Bilder macht....bleibt es i.d.Regel beim Platzverweis.

Polizisten sind auch nur Menschen und ihr glaubt es nicht wie viele das Hobby auch teilen.

Es kommt immer drauf an wie man sich gibt. Mach ich da Theater, stellt auch der Polizist auf stur. Bin ich
einsichtig, und der hat einen guten Tag...da geht`s raus...schnelle kurze Schritte marsch marsch. :D
Das soll natürlich kein allheil Mittel sein....alles kann, nichts muss.
Verboten ist Verboten und wenn es blöde läuft, muss ich auch mit den Konsequenzen leben.
 
Zuletzt bearbeitet:
"Edit: sollte da natürlich eine Treibjagd stattfinden und man dich höflichst bittet den Bereich zu verlassen :D schon aus gesundheitlichen Gründen sollte man da folgen."

Der Grund, weshalb ich trotz ansonsten gedeckter Farben letztendlich immer diesen orangefarbenen Trinkrucksack trage ... der verhindert den Schrot im Hintern.
 
@Martin 2
Ich bin mir sicher, dass mein Vorgehen der richtige Weg ist.
Zumindest schadet es nicht.

Ich finde es immer erfrischend wenn man mir die Gesetzestexte im Munde verdreht.
Bin ich gemeint? Falls dieser Eindruck entstand, kann ich nur um Entschuldigung bitten. Leider weiß ich momentan nicht, an welchem konkreten Punkt das gewesen sein soll - das bitte erklären.

Aber ich ziehe es auch gern gerade, denn ich sitze im Gerichtssaal ganz ganz vorn. Den Rest darfst Du Dir nun denken.
Nett zu wissen. Gleichzeitig möchte ich mitteilen, dass Dein Ton irgendwie eigenartig rüberkommt, zumindest bei mir. Natürlich gibt es zu jedem Thema Menschen, die mehr wissen, andere die weniger wissen. Das kann man in einem Forum gut ausgleichen, man diskutiert in aller Sachlichkeit über das Thema. Ein "ich weiß das aus folgendem Grund" scheint mir ok, ein "meiner ist länger" halte ich für weniger zielführend.

Wir werden sehen wie die Stadtverwaltung reagiert. Wenn? es denn wirklich einen Pächter dort gibt, wäre er bei Mun Altlasten im Areal, für die Sicherung verantwortlich. Habe ich so noch nicht gehört und wird eigentlich von den Behörden / Wachdiensten im Auftrag der Kommune / Land begleitet und bestreift
Langsam. Also das gucken wir uns mal genauer an. In Deutschland ist es so sortiert, dass jedes Grundstück einen Eigentümer hat, wirklich jedes. Es gibt keine Grundstücke ohne Eigentümer. Es mag ab und an mal sein, dass der körperlich verschwunden ist - aber es ist immer noch der Eigentümer. Der hat für sein Grundstück die Verkehrssicherungspflicht. Und dem gehören auch die Altlasten seines Grundstücks: Es ist extrem selten, dass eine Altlastenfreistellung vorliegt. In diesem Fall gehören die Altlasten trotzdem jemandem: Dem Freisteller.

Nun zu Besitzer(n) und Pächter(n): Das ist ein wenig der Streit um des Kaisers Bart. Der Besitzer kann seinen Besitz verpachten, je nach Vertrag gehen einige Rechte und Pflichten auf den Pächter über. Aber im Grunde ist (für uns) dieser Punkt egal. Es gibt immer jemanden, der die Rechte und Pflichten aus seinem Grunstück wahrnimmt, bzw. wahrnehmen kann, darf, muss.

Nun zu Personalienfeststellung: Zu der sind ausschließlich Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft (ich weiß, dass das nun sperriger heißt) befugt. Es ist allerdings falsch anzunehmen, dass das nur die Polizei sei. Befugt ist ein ganz ordentlich großer Sack weiterer Beamter: Für die aktuelle Frage kommt der Zoll weniger in Betracht, allerdings schon Forstbeamte und Jagdaufseher. Je nach Bundesland ist an diesem Punkt die Gesetzeslage (damit die Reglung der Befugnis) minimal anders.
 
Polizisten sind auch nur Menschen und ihr glaubt es nicht wie viele das Hobby auch teilen.
Das ist richtig. Und eine Menge Beamte. Und - selbst Amtsrichter sollen diesem Hobby frönen. Vor allem aber sind Polizisten neugierig, das ist dort Einstellungsvoraussetzung. Je nach Situation (!) spricht nichts dagegen, etwas vom Hobby zu erzählen.

Es kommt immer drauf an wie man sich gibt.
Womit wir beim Anfangsverdacht wären ... wegrennen ergibt grundsätzlich einen Anfangsverdacht. Ok, wenn man schnell ist, kann das eine Option sein. Pampig und trotzig sein gibt auch einen schönen Anfangsverdacht. Die richtige Strategie (ich gehe davon aus, dass wir unbescholten sind und nichts falsch machten) ist natürlich, ganz offen auf die Damen und Herren des Teams blau-weiß zuzugehen - das Treffen ist unvermeidlich: Also ist es sinnvoll, die Initiative zu übernehmen: "Guten Tag, Sie müssen sich hier auskennen, können Sie mir bitte ..."

Das sind keine Feinde. Ab und an ist man ganz froh, dass es dieses Team gibt.
 
Nun zu Besitzer(n) und Pächter(n): Das ist ein wenig der Streit um des Kaisers Bart. Der Besitzer kann seinen Besitz verpachten, je nach Vertrag gehen einige Rechte und Pflichten auf den Pächter über. Aber im Grunde ist (für uns) dieser Punkt egal.

M2 Das ist so Falsch! Du solltest dich mal richtig Informieren bevor du so was schreibst.
 
.... Dein Ton irgendwie eigenartig rüberkommt, zumindest bei mir. Natürlich gibt es zu jedem Thema Menschen, die mehr wissen, andere die weniger wissen. Das kann man in einem Forum gut ausgleichen, man diskutiert in aller Sachlichkeit über das Thema. Ein "ich weiß das aus folgendem Grund" scheint mir ok, ein "meiner ist länger" halte ich für weniger zielführend.


Aha, dass hat mir noch keiner gesagt...ich betrachte es als reine sachliche Diskussion. Ich werde nur ein bisschen "elektrisch" wenn man auf dem Holzweg ist und sich Dinge so versucht zu drehen, wie es einem in sein persönliches Weltbild passt. Dass ist nun nicht persönlich gemeint. Ich bin nicht all wissend...sage aber dass diese ganze Urteils Geschichte, was in Hamm oder München Recht gesprochen wurde, keinesfalls irgendwo gleichzusetzen ist. Dann bräuchte man nämlich keine Richter und könnte nach Schema F Urteilen. Es sind Leitfäden, Denkmuster die zwar bei der Findung Einklang haben könnte ....aber keinesfalls in irgend einer Art und Weise bindend anzusehen sind. Dieses wird bzw. wurde hier als Grundsatzurteil dargestellt und dieses ist falsch.

Langsam. Also das gucken wir uns mal genauer an. In Deutschland ist es so sortiert, dass jedes Grundstück einen Eigentümer hat, wirklich jedes. Es gibt keine Grundstücke ohne Eigentümer. Es mag ab und an mal sein, dass der körperlich verschwunden ist - aber es ist immer noch der Eigentümer. Der hat für sein Grundstück die Verkehrssicherungspflicht. Und dem gehören auch die Altlasten seines Grundstücks: Es ist extrem selten, dass eine Altlastenfreistellung vorliegt. In diesem Fall gehören die Altlasten trotzdem jemandem: Dem Freisteller.

Nun zu Besitzer(n) und Pächter(n): Das ist ein wenig der Streit um des Kaisers Bart. Der Besitzer kann seinen Besitz verpachten, je nach Vertrag gehen einige Rechte und Pflichten auf den Pächter über. Aber im Grunde ist (für uns) dieser Punkt egal. Es gibt immer jemanden, der die Rechte und Pflichten aus seinem Grunstück wahrnimmt, bzw. wahrnehmen kann, darf, muss.

Nun zu Personalienfeststellung: Zu der sind ausschließlich Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft (ich weiß, dass das nun sperriger heißt) befugt. Es ist allerdings falsch anzunehmen, dass das nur die Polizei sei. Befugt ist ein ganz ordentlich großer Sack weiterer Beamter: Für die aktuelle Frage kommt der Zoll weniger in Betracht, allerdings schon Forstbeamte und Jagdaufseher. Je nach Bundesland ist an diesem Punkt die Gesetzeslage (damit die Reglung der Befugnis) minimal anders.

Natürlich hat jedes Grundstück einen Besitzer, dieses wurde auch niemals angezweifelt. Nur verwundert es mich dass auf einem Altlasten (hier sogar Munition / Chemiekalien) ein Pächter eingesetzt werden soll. Pächter heist, dass ich für die Verkehrssicherung verantwortlich bin und der Besitzer (hier das Land Sachsen Anhalt) oder sogar noch die Bima...ich weis nicht ob Rück abgewickelt wurde, demnach außen vor ist.
Es gibt solche Konstellationen, siehe Heilstätte in Sorge, das war eine Heilstätte und keine ehemalige GSSD Kaserne und Muna. Um dieses auf den Punkt zu bringen,sehe ich es zumindest für einen Pächter sehr bedenklich. Was anderes wäre es, wenn das Areal beräumt wäre....so wie ich überall lese ist es dass scheinbar noch nicht.
Ich sehe es erstmal so, und deswegen meine schriftliche Anfrage bei der Stadt , dass da irgend ein Hansel mit einem Quad rum düst und sich unheimlich wichtig nimmt. Ich kann bestätigen, sogar aus Erfahrung, dass es solche selbst ernannten Aufpasser gibt. Sei es darum, frei nach "dass ist meine Sandkiste und da spiele nur ich"...so ein Verhalten kann ganz ganz schnell übelst nach hinten los gehen !!! Das ist auch kein Kavalliersdelikt sondern wird richtig teuer und kann bis zur Eintragung ins pol. Führungszeugnis führen. Fallbeispiele gibt es da massig.

Nun zur Personalienfeststellung:

Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft... tolle Aussage :D Jetzt wird es mal spannend. Also, es gibt den Zoll, die Bundespolizei die normale Polizei und die Feldjäger auf BW Territorium. Habe ich was vergessen ?? Den Anweisungen ist folge zu leisten, da sie hoheitliche Aufgaben begleiten. Feldjäger auch nur BW Angehörigen und auf BW Territorium. Bei zivielen Bürgern ist die Polizei hinzuzuziehen. Mitarbeiter des Ordnungsamtes dürfen auch kontrollieren....allerdings in klar definierten Bereichen.
Ich meine sogar, dass der Zoll bei Fahrzeug / Personendurchsuchungen sogar die Polizei als Amtshilfe hinzuziehen muss...da bin ich mir aber im Monemt nicht sicher.
Jemand der auf einem Amt den Beamten Status trägt, darf dass wiederum nicht...er hat keine hoheitlichen Befugnisse.
Was ist ein Forstbeamter ?? Der Beamtenstatus hat keine Rechte...merkst du was ich zum Ausdruck bringen will ??? Es geht nicht um den Status...es geht einzig und allein wer hoheitliche Rechte / Aufgaben begleitet....und das ist im Wald der Förster und sonst keiner.

Für Laien ist es ganz einfach, alles was ein Landeswappen in Verbindung einer Uniform trägt, begleitet diese Rechte und ist Weisungsbefugt...alles andere darf sich getrost hinten anstellen und darf genauso viel wie du und ich.
Die hier hoch gepriesenen Jagdpächter, Aufseher, Holzrücker, Bäumchenpflanzer und Fäller haben KEINE hoheitlichen Rechte und sind mit jedem Bürger gleichzusetzen. Gibt es Probleme müssen die, wie jeder andere auch, die entsprechenden Organe hinzuziehen.

Es ist natürlich müssig hierüber zu Diskutieren, wenn einer mit einer Flinte aus dem Gebüsch gehoppelt kommt und einem freundlich sagt !! hier nicht weiter zu gehen, wenn man in der Ferne Schüsse fallen hört oder Traversenband und Schilder auf eine Treibjagd verweisen.

Was noch passieren kann, und da sollte der "normale" Bürger der jemanden verscheuchen will, immer sehr sehr vorsichtig sein....dass man sich aufbläst bis Anschlag und einem jemand gegenüber in ziviel steht der diese hoheitlichen Aufgaben begleitet, sich mal pflugs in den Dienst versetzt...dass darf er nämlich.
 
Zuletzt bearbeitet:
... selbst Amtsrichter sollen diesem Hobby frönen. Vor allem aber sind Polizisten neugierig, das ist dort Einstellungsvoraussetzung. Je nach Situation (!) spricht nichts dagegen, etwas vom Hobby zu erzählen.

Kann sein, ich kenne zumindest keinen. Polizisten ja und nicht wenige. Du, was machen wir letztendlich ?? Bilder von Ruinen, schauen uns Bunker und Altbergbau an.

Womit wir beim Anfangsverdacht wären ... wegrennen ergibt grundsätzlich einen Anfangsverdacht. Ok, wenn man schnell ist, kann das eine Option sein. Pampig und trotzig sein gibt auch einen schönen Anfangsverdacht. Die richtige Strategie (ich gehe davon aus, dass wir unbescholten sind und nichts falsch machten) ist natürlich, ganz offen auf die Damen und Herren des Teams blau-weiß zuzugehen - das Treffen ist unvermeidlich: Also ist es sinnvoll, die Initiative zu übernehmen: "Guten Tag, Sie müssen sich hier auskennen, können Sie mir bitte ..."

Das sind keine Feinde. Ab und an ist man ganz froh, dass es dieses Team gibt.

Wie ich schon schrieb, wenn ich nix zu verbergen habe ist doch alles ok. Wer freundlich auf mich zukommt, berechtigt ist zu kontrollieren...der darf auch gern in meinen Rucksack schauen, dem zeig ich auch die gemachten Bilder auf der Cam. Hat solche Situationen nicht jeder von uns schon gehabt ??
Wo offen ist gehe ich rein... wo zu ist halt zu. Ich habe kein Werkzeug dabei... außer mein Taschenmesser für die Brotzeit. Akkus, Lampen, Stativ, Speicherkarten, GPS, Regenjacke, kleiner Verbandskasten und Essen und Trinken... im Rucksack... aus.

Was meinst du wie oft ich schon Gespräche mit Polizisten über Beleuchtung, Belichtungszeit ect. geführt habe. Ich wurde schon gefragt, ob ich dass Bild nicht per eMail senden könnte...zwecks Rahmung für Wohnzimmer. Da hab ich absolut null Probleme mit.

Wer mich anbrüllt macht dass nur einmal und der muss auch mit dem Feedback leben, was eventuell auf ihn dann nieder brasselt. Ich habe kein Interesse an Militaria, Klo Schüsseln oder sonstigen Mitbringsel. Ich mache Bilder, ausschließlich Bilder und erfreue mich an den Dingen die ich sehen darf. Mitnahme ist absolutes NoGo...weil sich andere nach mir an den Dingen ebenso erfreuen sollen.
Spinner, Vandalen, Diebe, Vermüller sind mir ein Dorn im Auge...und ja, wenn ich einen erwische kriegt er von den Behörden auch Post ...nebst Lichtbild.
Das bin ich uns allen, ehrlichen und bewussten Befahrern, Begehern, Fotografen...Urbexern schuldig...und ich glaube dass viele andere auch so Denken.
 
Die hier hoch gepriesenen Jagdpächter, Aufseher, Holzrücker, Bäumchenpflanzer und Fäller haben KEINE hoheitlichen Rechte und sind mit jedem Bürger gleichzusetzen. Gibt es Probleme müssen die, wie jeder andere auch, die entsprechenden Organe hinzuziehen.

Und da gibts ja noch das Bundeswaldgesetz, wo das Betreten und Befahren für jeden, auch für Eigentümer und Pächter geregelt ist
Hier z.B.: http://www.wald-prinz.de/das-bundeswaldgesetz/174

Gruß Woelfi
 
@sq7:
habe ich auch nicht in Frage gestellt. Die Landeswaldgesetze müssen sich aber zwingend im Rahmen des Bundeswaldgesetzes bewegen (Bundesrecht bricht Landesrecht// Art. 21 GG); heißt trivial in unserem Fall hier, daß jeder den Wald, so er nicht rechtlich einwandfrei umgewidmet und dementsprechend gekennzeichnet ist (TüP z.B.), ohne Auskunftspflicht betreten kann.

Gruß Woelfi
 
@Woelfi
wie schon schrieb "Wald ist Ländersache" Föderalismus Art. 20 GG /Art. 30 GG

Basis für Landeswaldgesetze: Auf Basis des Bundeswaldgesetzes wurden in allen Bundesländern eigene Landeswaldgesetze erlassen, die auf die länderspezifischen Anforderungen näher eingehen.
 
Nach oberflächlicher Lektüre einiger Landeswaldgesetze meine ich, daß kein Landeswaldgesetz
die grundsätzlichen Bestimmungen des Bundeswaldgesetzes konterkariert, da es sich hier um ein Rahmengesetz handelt, an das sich die Länder bei der Ausgestaltung halten mußten. Insbesondere das Betretungsrecht ist in unser aller Interesse gottseidank bundesweit einheitlich geregelt (mit klar definierten Ausnahmen).
Eigentlich ging es hier ja darum, wer und auf welcher Rechtsgrundlage sich anmaßen darf, sein vermeintlich eigenes Recht durchzusetzen. Ich denke, daß es hier eindeutig geklärt ist.
Wir leben ja in einem Rechtsstaat…
Gruß Woelfi
 
@Woelfi
Nach oberflächlicher Lektüre einiger Landeswaldgesetze
oberflächlicher reicht da nicht.
Insbesondere das Betretungsrecht ist in unser aller Interesse gottseidank bundesweit einheitlich geregelt
Stimmt auch nicht vieles fehlt im Bundesgesetz,das Regeln die Länder selber.
Eigentlich ging es hier ja darum, wer und auf welcher Rechtsgrundlage sich anmaßen darf, sein vermeintlich eigenes Recht durchzusetzen.
Das Länderrecht das dort zur Anwendung kommt.
 
@sq7,och nö, einfach alles lesen und verstehen,auch wenn’s trocken ist:
Das Bundeswaldgesetz (letzte Fassung vom 31.08.2015) stellt wohl unbestritten den Rahmen dar, den die Länder in Ihrer aufbauenden Gesetzgebung ausgestalten und in dem sie sich bewegen können. Diese Rahmenbestimmungen können und sollen nicht den Umfang der Ländergesetzgebung haben. Zur Präzisierung der länderspezifischen Besonderheiten( Alpen und Küsten haben ja nicht alle Länder) sind dann die Länder gefordert, auch unter Beachtung weiter Gesetze, wie z.B. des Naturschutzgesetzes. Falls es Länderbestimmungen beim Betretungsrecht geben sollte, die den Rahmenbestimmungen des Bundeswaldgesetzes widersprechen, kann man diese ja mal hier darstellen. Das Länderrecht, das dort zur Anwendung kommt, wird nicht das Bundeswaldgesetz verschärfen oder aushebeln.
Ich wiederhole mich gern: eigentlich ging es hier ja darum, wer und auf welcher Rechtsgrundlage sich anmaßen darf, sein vermeintlich eigenes Recht durchzusetzen. Zumindest der nicht, der keine hoheitlichen Befugnisse hat und vielleicht noch dazu Bundes- und Landesrecht in seinem Sinne lautstark fehlinterpretiert.
Gruß Woelfi
 
@ Woelfi
Das Länderrecht, das dort zur Anwendung kommt, wird nicht das Bundeswaldgesetz verschärfen oder aushebeln.
Diese Bereiche stehen im Bundeswaldgesetz nicht drin.

Ich wiederhole mich gern: eigentlich ging es hier ja darum, wer und auf welcher Rechtsgrundlage sich anmaßen darf, sein vermeintlich eigenes Recht durchzusetzen. Zumindest der nicht, der keine hoheitlichen Befugnisse hat und vielleicht noch dazu Bundes- und Landesrecht in seinem Sinne lautstark fehlinterpretiert.
Jeder Berechtigte, und die brauchen dazu Keine hoheitlichen Befugnisse.
 
Ich wiederhole mich gern: eigentlich ging es hier ja darum, wer und auf welcher Rechtsgrundlage sich anmaßen darf, sein vermeintlich eigenes Recht durchzusetzen.

Da gibt es keine Rechtsgrundlage... weil es KEINER darf. Wenn macht er sich strafbar.
Weisungsbefugt sind nur und ausschlieslich die hierzu befugten Organe.
Nochmal und ganz deutlich... in öffentlichen Bereichen, wozu auch Wälder zählen hat nur der Förster oder die Polizei das sagen.
Für die Neunmalklugen auch das SEK., MEK der BND und vielleicht auch der KGB *lol*
Ein Baumfäller, Jagdpächter, Bäumchenpflanzer, Hochstand Aufsteller, Nistkästenzähler und was da alles noch unterwegs ist... ist NICHT Weisungsbefugt.
Hält Euch so jemand auf... nehmt Euer Handy und ruft die 110, schildert kurz den Vorfall und bittet um einen Funkwagen.

Ich verstehe auch nicht den Sinn, was dies hier mit dem Bundeswaldgesetz zu tun hat?

gesendet via Mobilphone
 
@ Mercedes-Diesel

Du bist ein Troll und deine Beiträge Zeigen das mal ganz klar, ob das bei dir Dummheit oder Absicht ist, ist mir egal.

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Geschlossene Themen können, müssen aber nicht, veraltete oder unrichtige Informationen enthalten.
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