Betreten einer Liegenschaft

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Erst mal Danke für die Info. Da Du da genauer bescheid zu Wissen scheinst, wäre es wünschenswert, wenn man hier vielleicht eine Kontaktadresse der "Privat Person" nennen würde.
Für ein paar Taler bekommt man immer eine Betretungs Erlaubnis und wäre dann ganz legal im Areal.
So geht es nämlich auch bei Malachit z. b. Die Menschen haben nix gegen uns, sondern gegen die, die blindlings zerstören, als Mülkippe. missbrauchen oder nach Metall Ausweiden...es ist halt schwer zwischen Freund oder Feind zu unterscheiden. Ehrlich gesagt, begrüße ich sowas sogar.

Außerhalb vom Gelände da Theater zu machen, halte ich für total daneben und eine polizeiliche Maßnahme, sofern man da nicht mit nem Waschbecken unterm Arm lang läuft, für ausgeschlossen und haltlos. Eine Privatperson macht sich, sofern man den Weg in öffentlichen Bereichen versperrt, sogar strafbar. Da wäre der Tatbestand der Nötigung erfüllt, Weisungsbefugt ist hier nur die Polizei oder der Förster als Amtsperson.

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Wie von mir mehrfach gesagt: Es wird bestreift. Der Besitzer/Pächter ist nicht zimperlich. Und er zeigt wirklich an. Das immer mal wieder jemand es "schafft" ist kein Gegenbeweis.

@Mercedes-Diesel
Lies nochmal ganz genau durch, was geschrieben stand. Natürlich darf man jemanden auf öffentlichem Grund ansprechen, beispielsweise so: "Wo kamen Sie denn grad rausgekrabbelt, das ist doch mein Zaun?" - Und anschließend auch anzeigen ... wenn man glaubt beweisen zu können, dass vorher (!) Hausfriedensbruch vorlag.

Ich war mehrmals mit Betretungserlaubnis da, das ist allerdings Jahre her. Insoweit weiß ich nicht, wie der Eigentümer heute die Sache sieht: Damals war das recht restriktiv, ohne Fürsprache ging nichts.

Und bei einer dieser Gelegenheiten habe ich selbst erlebt, wie sportlich es im Falle des Falles zugeht: Da waren auf einmal auch nicht Eingeladene ... oha.

Klar kann es auch gut gehen. Aber es soll halt später niemand jammern, es wäre nicht gesagt worden.
 
@Mercedes-Diesel
Lies nochmal ganz genau durch, was geschrieben stand. Natürlich darf man jemanden auf öffentlichem Grund ansprechen, beispielsweise so: "Wo kamen Sie denn grad rausgekrabbelt, das ist doch mein Zaun?" - Und anschließend auch anzeigen ... wenn man glaubt beweisen zu können, dass vorher (!) Hausfriedensbruch vorlag..

Nicht dass hier Unwissenheit verbreitet wird.... Du kannst mir ruhig glauben, da ich beruflich in der Justitz unterwegs bin.
Ein Bürger darf einen anderen Bürger in öffentlichen Bereichen weder Aufhalten noch eine Personenkontrolle bezüglich Personalien Feststellung durchführen!! Diese ist nur den betreffenden Organen gestattet. Ich kann davor nur eindringlich warnen, da Du Dich selbst strafbar machst. Steht alles im StGB und ist unter §132 und §239 nachzulesen. Die Strafen sind nicht ohne.

Wenn Du Dich jetzt auf §127 berufen willst, der greift bei deiner obigen Aussage nicht.
Auf einen Nenner gebracht kann sich der selbst ernannte "Sheriff" übelst Ärger einfangen und ein nicht gestattetes Betreten ist dann mehr ein Kavaliersdelikt.

Somit,alles Situationsabhängig... auf öffentlichen Grund ohne Diebesgut und Einbruchwerkzeug (Überprüfung durch Polizei) passiert nix.
Hausfriedensbruch ist ein Antragsdelikt... ist bekannt? Heist, das Grundstück muss umfriedet sein. Schilderchen reichen da nicht... umfriedet heist umzäunt. Ist irgendwo nur ein Loch ist es vorbei mit der Umfriedung. Wenn dem so ist, kommst Du als Besitzer Deiner Verkehrssicherungspflicht nicht nach. Heist im Umkehrschluss, passiert da was, bist Du als Besitzer in Haftung zu nehmen.
Deswegen sehen die meisten Besitzer von einer Anzeige ab, da der Staatsanwalt diese Idee aufgreifen könnte.... denn so mancher Anzeigende landet ganz schnell auf der Anklage Bank. Da kommt das öffentliche Intresse der Gefahrenabwehr ins Spiel.

Kurzum, bleibt hier ehrlich und nehmt nicht das Zepter der Justitz, wenn man nicht möchte, dass dort jemand ins Areal geht.
Jeder ist für sich selbst verantwortlich und muss sein Tun und Handeln selbst verantworten.
Ich bevorzuge das "Miteinander" und frage den / die Besitzer... geht zur Not auch über die Gemeinden, die in solchen Fällen gern an den Eigentümer verweisen und entsprechende Kontakte knüpfen.
Es geht, ich schrieb es schon, nicht um Bilder machen sondern um die Spinner die besprühen, anzünden, vermüllen und zerstören. Die sind, und da glaube ich sind wir uns alle einig, ein Dorn im Auge.

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@Mercedes-Diesel: Prinzipiell hast du nicht Unrecht, aber wie du in dem Zusammenhang auf § 127 StGB kommst könntest du vielleicht mal kurz erläutern. Tippfehler?
 
Hallo,

Ist irgendwo nur ein Loch ist es vorbei mit der Umfriedung.

Damit wäre ich vorsichtig, eine Umfriedung muss nicht unter allen Umständen Ein Eindringen verhindern sondern nur klar als solche erkennbar sein und nicht nur symbolischen Charakter haben.

Siehe auch:

http://www.verfassungsgericht.brand....de&template=bbo_mandant_verfassungsgericht_d

Zitat:

Das Tatbestandsmerkmal “befriedetes Besitztum” ist nach ganz überwiegender fachrichterlicher Rechtsprechung gegeben, wenn ein Grundstück von dem Berechtigten in äußerlich erkennbarer Weise mittels zusammenhängender Schutzwehren gegen das beliebige Betreten durch andere gesichert ist (vgl. nur OLG Hamm, NJW 1982, 1824 m.w.N.). Eine Einfriedung in diesem Sinne muß nach der Rechtsprechung keinesfalls lückenlos sein, sondern kann Löcher aufweisen (deutlich insb. OLG Köln, NJW 1982, 2674, 2676). Sogar eine Ruine wird von fachrichterlicher Seite teilweise als taugliches Tatobjekt eines Hausfriedensbruchs angesehen (LG Bückeburg, NStZ 1982, 71).

Grüße
Skynet
 
@Mercedes-Diesel: Prinzipiell hast du nicht Unrecht, aber wie du in dem Zusammenhang auf § 127 StGB kommst könntest du vielleicht mal kurz erläutern. Tippfehler?
Nein, kein Tippfehler und nennt sich Jedermann Festnahmerecht
Die genauen Voraussetzungen kann man ergooglen. Die Tat Voraussetzungen, zur legalen Ausübung, sind sehr eng gestrickt und in keinster Art und Weise hier anwendbar. Letzendlich ist dieses hier auch kein Jura Forum.

Ich finde es immer wieder erfrischend, wie man hier sich verschiedene Gesetze und Urteile nach gut dünken so biegt, wie man es vielleicht gern hätte.
Es ist, jedem Richter gelinde gesagt wurscht was der Kollege vom OLG in Düs oder Köln entscheidet. Um hier Zusammenhänge zu erkennen, muss man die komplette Klageschrift gelesen haben. Will sagen man kann, muss aber nicht folgen.
Das einzige was bindend für die Richterschaft ist, sind Urteile des BGH Karlsruhe... alles andere ist, wie geschrieben, ein kann und kein muss.
Das soll es nun aber in punkto Gesetze gewesen sein, ich habe dazu wissenswertes geschrieben und nochmal deutlich, ein Bürger darf nicht anhalten und hier irgendwelche Personalien abfragen oder erzwingen. Darauf kann man, je nachdem vor was für einem Richter man landet, sogar Freiheitsentzug kassieren.

Spannend wird es nämlich dann, wenn der angehaltene seinen Dienstausweis zückt und die Polizei um Amtshilfe bittet... Dann sage ich Euch... dann brennt die Luft [emoji2]. Haltet nie jemanden an den ihr nicht kennt... hab ich schon erlebt... köstlich.

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Nein, kein Tippfehler und nennt sich Jedermann Festnahmerecht

Dochdoch, dein Fehler, Mercedes. Es ist die Strafprozessordnung. Nicht das Strafgesetzbuch. Da wäre es die bewaffnete Bandenbildung...

Ich finde es immer wieder erfrischend, wie man hier sich verschiedene Gesetze und Urteile nach gut dünken so biegt, wie man es vielleicht gern hätte.

Dasselbe ging mir durch den Kopf, als ich Deine Ausführungen las, die nach Auslegung klingen ... ich will aber nicht ausschließen, dass das so stimmt und Du damit recht hast. Ist das genauer zu belegen?
Würde ja im Umkehrschluss auch bedeuten, dass du den Einbrecher, der direkt aus deinem Haus in deine Arme rennt, nicht festsetzen darfst. Davon ging ich immer aus, dass man das darf. Man darf ihn dabei nur nicht mehrmals die Treppe rauf und runterwerfen. Dreimal geht vielleicht noch durch, aber... ;-)



ein Bürger darf nicht anhalten und hier irgendwelche Personalien abfragen oder erzwingen.

Das würde ich gern gesichert glauben und wissen, ganz im Ernst. Darf er mich z.Bsp. auch nicht fotografieren, während ich auf seinem Grundstück bin? Wegen meiner Persönlichkeitsrechte? Darf er sich mein Kennzeichen vom Auto nur merken, wenn er es sehen kann? Usw. usw.
Du mußt zugeben, das klingt in dem Zusammenhang sehr freizügig, was du da ansetzt....kann man ja unendlich weiter...


Gruß von ElLennart
 
@EILennarz

Strafprozessordnung???? *lool*

Ich habe genug darüber geschrieben... wir sind hier bei Hidden Places und nicht in einer Rechtsberatung. Was du glaubst oder nicht muss nicht zwingend der Rechtsprechung sein... weitere Auskünfte gibt Dir jeder RA.

@BMan
Wieder tolle Bilder.... Danke Dir für's zeigen. Nächstes Jahr ziehrn wir mal gemeinam los [emoji6]

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Lieber B.Man – sehr schöne Ansichten – Danke für’s virtuelle Mitnehmen auf diesen Ausflug. Ist denn klar, was das für ein toller grüner Apparat in #34 ist?

Lieber MD – bei allem Respekt, auch wenn das nur eine Recherche-Marginalie ist, aber die Frage nach § 127 StGB oder StPO zum Stichwort Vorläufige Festnahme scheint mir nicht unberechtigt. Wobei es wahrscheinlich für die Verfehlung unerheblich ist, wo die Angelegenheit letztlich geregelt ist.
 
@Mercedes-Diesel: Ich weiß, es ist OT, aber was genau die Bildung bewaffneter Banden jetzt mit der Thematik zu tun hat erschließt sich mir als Juristen, der allerdings weniger im Strafrecht zuhause ist, absolut gar nicht. Das hätte ich dann rein aus Interesse gerne mal erklärt. Gerne auch per PM.
 
Wo habe ich geschrieben dass der § 127 auf das StGB bezieht ??? Wo ?? Das war der User "the_tocco" und wenn man meine "Ironie" in #35
nicht versteht....ja dann. Sogar mein 6 jähriger sohn hat es sofort verstanden worum es ging >>>> https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=§+127StGB
es steht alles untereinander :triumphant: Ich schrieb bewusst §127 Jedermann Festnahme, da ich mir ziemlich sicher war, dass so "ein Ding" kommt.
So nun lasst es aber bitte endgültig dabei.... das ist hier keine Rechtsberatung!! Wenn Du ( HaakeBeck ) Jurist bist, weist Du auch warum.
 
Trotz allem würde ich gern Wissen wer nun für das Areal verantwortlich zeichnet. Es scheint ja hier einige zu geben, die sich damit intensiver befasst haben. Andy (BMan) war vor ein paar Jahren dort. Den Bereich habe ich nich nicht gesehen, Ich würde mich freuen ( gern per PN ) einen Namen oder Tel. Nr. zu erhalten an den man sich dort wenden kann. Umsonst ist der Tod...ich zahl da auch gern ein paar Taler für "rechtmäßige" Betreten.
In Mala ist dass ja auch kein Geheimnis und der Herr Büttner ( falls er hier mitliest, es war die tollste Führung die wir hatten) ist mit Herz und Seele dabei.
 
Das Schreiben an die Behörde ist längst raus... warten wir mal ab was passiert. Etwas Geduld sollte man haben, es ist Weihnachtszeit.
Schau'n wir mal wer da sein Unwesen treibt und harmlose Besucher verschreckt
Ich bin mir nicht sicher, ob Du nicht vielleicht auf dem falschen Gleis bist. Damit meine ich auch Deine rechtlichen Hinweise. Die sind zwar ansich richtig, aber vielleicht gibt es da Missverständnisse.

Die -durchaus große- sowjetische Liegenschaft ist komplett eingefriedet. Eine Begehung wäre also formal Hausfriedensbruch. Ob ein Loch im Zaun nun bewirkt, dass es kein Hausfriedensbruch ist, mag dahinstehen: Ich komme auf diesen Punkt zurück.

Es gibt in der Diskussion ein ganz grundsätzliches Missverständnis: Anzeige wird mit Urteil gleichgesetzt. Im Grunde tun implizit alle so als ob eine Anzeige die Bestrafung beinhaltet - und daran spulen sich alle bzw. mehrere emotional auf. Dabei ist es völlig anders:

Der erste Schritt ist die Anzeige. Formal kann jeder Bürger alles anzeigen. Und die Polizei hat jeder Anzeige nachzugehen. Die Polizei ist Hilfsbeamtschaft der Staatsanwaltschaft: Die Polizei stellt garnichts ein. Das kann nur die Staatsanwaltschaft. Die Einstellung erfolgt mangels Anfangsverdacht, mangels öffentlichen Interesses oder auch gegen Auflagen wie Geldauflage. Falls sie nicht einstellt, landet das Ganze vor Gericht.

Jeder kann also alles anzeigen. Das Ganze kann sich aber auch gegen den Anzeigenden wenden: Da wären wir dann bei falscher Verdächtigung - da wäre dann der Anzeigende dran.

Die komplette Diskussion spulte sich an folgender sinngemäßer Beschreibung auf: Da wären zwei (Journalisten?) harmlos auf öffentlichem Weg gelaufen und wurden von irgendwem angezeigt. Da kochte dann die Diskussion hoch. Denn diese Beschreibung wurde als korrekt wahrgenommen. Darf ich mal fragen, ob jemand dabei war? Oder kann es sein, dass das völlig anders ablief, wir das aber nicht erfahren haben?

Davon getrennt: Ich weiß jetzt nicht, was Du als Antwort von der Gebietskörperschaft erwartest: Die wird ja kaum etwas anderes erzählen können. Und was soll sie eigentlich ermitteln?

Um es nochmals zu sagen: Mir ist das völlig egal, alles erwachsene Leute. Der Eigentümer sichert sein Eigentum, was ich erstens gut finde und zweitens seine Pflicht ist, Stichwort Verkehrssicherungspflicht.
 
@Martin 2
Ich bin mir sicher, dass mein Vorgehen der richtige Weg ist.
Ich finde es immer erfrischend wenn man mir die Gesetzestexte im Munde verdreht. Aber ich ziehe es auch gern gerade, denn ich sitze im Gerichtssaal ganz ganz vorn. Den Rest darfst Du Dir nun denken.
Eure Vergleichsurteile vom LG oder OLG sind alle toll, aber in keinster Art und Weise bindend.
Sorry dass war nun wieder OT, wollte ich aber mal klar gestellt wissen. Danke fürs Verständnis.

Wir werden sehen wie die Stadtverwaltung reagiert. Wenn? es denn wirklich einen Pächter dort gibt, wäre er bei Mun Altlasten im Areal, für die Sicherung verantwortlich. Habe ich so noch nicht gehört und wird eigentlich von den Behörden / Wachdiensten im Auftrag der Kommune / Land begleitet und bestreift.

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Zuletzt bearbeitet:
Ich habe es nochmal auf dem PC gelesen. Natürlich kann jeder Bürger Anzeigen...aber !! wie willst Du mich anzeigen, wenn Du mich nicht kennst ?? Du brauchst meine Personalien. Genau da geht es doch los. Es ist keinem Bürger gestattet von einem anderen die Personalien abzufragen, somit muss ich Dir gar nichts zeigen. Da spielt auch der Datenschutz eine Rolle. Auf einen Punkt gebracht...zeig mir deinen Behörden Dienstausweis ...dann zeig ich Dir meinen, ansonsten geh mir aus der Sonne. Somit wäre die Aussage schonmal hinfällig.

Umfriedet heist abgesperrt, nicht zugänglich. Alles andere ist Teil umfriedet. So wie hier viele andere User berichteten ist der Bereich an vielen Stellen offen, sogar eine Hauptzufahrt ohne Tor. Ob man hier von Hausfriedensbruch, auch nur im Ansatz reden kann bezweifel ich.
Es ist ein Irrglaube, wenn ich über all Schildchen mit "betreten verboten" hinstelle, dass dieses ausreichend wäre. Mit zwei drei einfachen Handgriffen ist Dein Schildchen weg und dann ??

Wenn von einem Areal eine Gefahr ausgeht, habe ich als Pächter Besitzer ect. dafür Sorge zu tragen, dass dieses Areal nicht z.b. ohne Überklettern betreten werden kann. Kommen wir auf das immer wieder erwähnte Paradebeispiel zurück....eine Kindergartengruppe büchst aus und betritt das Areal, da nicht oder nur teilweise umzäunt. Die Kids können nicht Lesen. Einge Kinder stürtzen ab und kommen zu Tode. Da greift dann die berühmte Verkehrssicherungspflicht und jedes
Gericht auf dieser Welt nagelt den Besitzer oder Pächter an die Wand. Da kannst du dich drehen und wenden wie du willst.

Weil solche riesigen Areale rein vom Verständnis nicht so zu sichern sind, werden zur Abschreckung Wachdienste eingesetzt ( siehe Forst Zinna, Sperenberg, Beelitz u.v.a.) Aus Erfahrung meiden Objektbesitzer immer wieder Anzeigen wegen Hausfriedensbruch wie der Teufel das Weihwasser. Hintergrund ist, dass die Richterschaft sehr schnell auf die mangelnde Verkehrssicherungspflicht kommen könnte und dann dreht es sich ganz schnell vom Kläger zum Beklagten.
Wird man allerdings beim Überklettern oder Loch im Zaun schneidend erwischt....ist es ganz klar Einbruch dann ist die Messe gelesen.
Paradebeispiel war ja der Aufgriff in 2014 im Fortst Zinna, Fahrzeug abgetarnt und im Naturschutzgebiet geparkt. Da hat das Gericht mit voller Härte zugeschlagen....wenn meine Informationen, durch den Buschfunk, stimmen, hat der Spaß den Jungs gesamt 20 tsd. € gekostet. Die genauen Hintergründe, was die da getrieben, weiß ich nicht. Wenn die Hintergründe jemand kennt, würde mich mal interessieren.

Der Kern der Dikussion war, ob ein Bürger einen anderen Bürger auf öffentlichem Gelände anhalten und Personalien erzwingen darf. NEIN, dass darf er definitiv nicht. Es wäre Nötigung und wenn man gegen den Willen sogar festhält bzw. am weiter gehen hindert, Freiheitsberaubung. So eine Nummer wird definitiv richtig teuer und zwar für den festhaltenden. Auf einen Nenner gebracht, ist jemand unerlaubter Weise auf Deinem Grundstück, Du rennst hinter dem her erreichst den aber erst auf öffentlichem Terrain...hast Du Pech gehabt alles andere machst du dich sogar strafbar. Wir reden hier von unerlaubtem betreten !! Bitte jetzt nicht mit Diebstahl oder sonstigem...dass sind wieder ganz andere Dinge.Es kommt auf die Verhältnismäßigkeit drauf an.
 
Dieses Jahr wurden zwei Photografen vom Sohn des Pächters auf einem Waldweg AUSSERHALB des Geländes entdeckt, gestoppt, rüde angesprochen und danach polizeilich angezeigt. Nur so zur Info ...

Was ihr daraus alles macht ist schon amüsant.

Das ist ne Geschichte wenn man es genau nimmt fast ohne jeden brauchbaren Informationsgehalt.

Photograph , ist man wann ?
Sohn des Pächters , ? Was hat der gepachtet ?
polizeilich angezeigt ? die Photographen mit genommen zur Polizeiwache ? die Polizei angerufen das die mit einem Streifenwagen raus fährt ?

Nix genaues weiss man nicht.
Nur streit um ungelegte Eier :)
 
Paradebeispiel war ja der Aufgriff in 2014 im Fortst Zinna, Fahrzeug abgetarnt und im Naturschutzgebiet geparkt. Da hat das Gericht mit voller Härte zugeschlagen....wenn meine Informationen, durch den Buschfunk, stimmen, hat der Spaß den Jungs gesamt 20 tsd. € gekostet.

Das ist immer ein etwas unglückliches Beispiel.
Die waren mit dem Auto in einem Naturschutzgebiet wo das Wandern oder Rad fahren ja ausdrücklich erwünscht ist.

http://www.teltow-flaeming.de/de/landkreis/umwelt/schutzgebiete/naturschutzgebiete.php

Forst Zinna - Jüterbog - Keilberg

Ein kleiner Teil von diesem Gebiet ist sogar total Reservat.
Betreten ist aber gar kein Problem, es gibt ja sogar ausgeschilderte Wege mit Erklärungstafeln über Flora und Fauna.
 
Kleine Ergänzung zum Thema "Loch im Zaun":

Hausfriedensbruch liegt vor, wenn in "umfriedetes" Besitztum eingedrungen wird, d.h. das Besitztum muss in geeigneter Weise gegen unbefugtes Betreten gesichert sein, z.B. durch einen entsprechenden Zaun (ein "Betreten verboten"-Schild oder ein Zäunchen, dass die Grundstücksgrenze markiert, reicht nicht aus.)
Die Eigenschaft als befriedetes Grundstück entfällt aber nicht, wenn die Umfriedung schadhaft ist (Loch im Zaun).

Quelle: http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=200594&ccheck=1

bzw.

Nach h.M. sind das nur unbewegliche Sachen, die in äußerlich erkennbarer Weise mittels zusammenhängender Schutzwehren (wie z.B. Mauern, Hecken, Zäune u.ä.) gegen willkürliches Betreten anderer gesichert sind. Diese Schutzwehren müssen nicht lückenlos sein!

Quelle: http://www.juristischer-gedankensalat.de/2010/09/08/du-kommst-hier-net-rein-der-hausfriedensbruch-123-stgb/

Fundierte Zusammenfassung zum Thema Hausfriedensbruch auch hier: http://heinrich.rewi.hu-berlin.de/doc/strbt2011/15-hausfriedensbruch.pdf

Ob der weiter oben geschilderte Fall, richtig und vollständig wiedergegeben würde, ist m.E. irrelevant. Man kann das ja als Annahme so stehen lassen und ausgehend davon eine rechtliche Einschätzung vornehmen. Selbst wenn man einen Präzedenzfall mit rechtswirksamen Urteil hätte, heißt das nicht automatisch, dass in einem ähnlich gelagerten Fall genauso entschieden wird/ werden muss. Nicht ohne Grund ist beispielsweise ein mögliches Strafmaß mit einem gewissen Spielraum formuliert "...bis zu..." und dann kommt es auf die Beteiligten an (Beschuldigter, Zeugen, Anwalt, Staatsanwalt, Richter) und die konkreten Details des Falles an. Eine brauchbare Orientierungshilfe ist sowas aber in jedem Fall.

Sollte man mit diesem Tatbestand konfrontiert sein empfiehlt sich: keine Aussage machen und sich rechtlichen Beistand besorgen (auf Strafrecht spezialisierten Anwalt mit entsprechenden Referenzen).

Gruß Klaus
 
@Mercedes : Klingt unnötig herablassend, was Du da schreibst.


Der Bezug zum Strafgesetzbuch ist von Dir in der Wortfolge innerhalb eines Beitrages gesetzt worden; von Toco nur aufgegriffen und nachgefragt. Ein einfaches "Ja natürlich, §127 STPO ist mit Jedermanns-Festnahmerecht gemeint, nicht STGB" , hätte den Forumsregeln mehr entsprochen und hätte dem Verlauf geholfen. Schade.

Ich habe dennoch eine präzisierende Frage, wenn Du da mehr Erfahrung hast. Ich bin, wie sicher einige andere hier auch, ernsthaft an solchem Wissen oder Erfahrungen interessiert.
Wenn also die Situation einen Wald betrifft (der ja immer jemandem gehört, aber meistens frei zu betreten und in bestimmten Situationen sogar zu befahren ist) und die Person, die da kontrollieren und Personendaten haben möchte, ein Jagdpächter, Förster oder Forstarbeiter ist - wie verhält es sich dann? Ist so jemand berechtigt, da man ja in dem Moment doch irgendwie auf seinem Teppich steht?

Beste Grüße
ElLennart
 
Kleine Ergänzung zum Thema "Loch im Zaun":



Quelle: http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=200594&ccheck=1

Ich denke die Aussage ist rechtlich korrekt.

Gruß Klaus

Ist es schon in dem Punkt nicht Zitat " ....als dann auch die poliezi kam und unsere Personalien aufgenommen haben und gesagt haben wir bekommen eine anzeige wegen hausfriedensbruch..."

Wird niemals ein Polzeibeamter sagen. Warum ?? Weil es ein Antragsdelikt ist. Heist Personalien werden aufgenommen und an den Eigentümer weitergeleitet.
Der und nur der entscheidet über eine Anzeige. Es kann sogar passieren dass gar nichts passiert.

Der Rest des Postings ist richtig. Es ist grundsätzlich immer verschiedenin der Rechtsprechung. Will heißen, was der Richter in HH entscheidet ist für den in M nicht bindend...wenn er den Sachverhalt anders sieht. Man hat ja als Beklagter immer noch die Möglichkeit in Berufung zu gehen...das Kostenrisiko mal außen vor.
Deswegen ist es mit den Gesetzestexten immer so eine Sache da es von Fall zu Fall eine ganz andere Wichtung hat.
 
Status

Dieses Thema ist geschlossen.
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