Gebühren / Gebührenbescheid
Selbstverständlich kann ein privater Sicherheitsdienst
keine Gebühren erheben oder gar einen "Gebührenbescheid" ausstellen. Begründung: Eine Gebühr ist eine öffentlich-rechtliche Abgabe und kann daher nur behördlich erhoben oder gesetzlich festgelegt werden. Ein privater Sicherheitsdienst ist aber a) keine Behörde und b) gibt es kein Gesetz über eine Betretungs- oder Bildergebühr für die ehem. FSB Teufelsberg.
Was sie machen können:
- die Polizei rufen um Anzeige zu erstatten wg. Hausfriedensbruch (das ist ein "Antragsdelikt", d.h. wird nur verfolgt falls der Geschädigte das beantragt), und ggf. den Besucher, wenn er sich nicht identifizieren will, bis zum Eintreffen der Polizei festhalten
- wenn ihnen das zu doof oder zu aufwendig ist (sie haben nicht wirklich etwas davon außer Zeitaufwand), den Besucher zum Verlassen des Geländes auffordern (Hausverbot aussprechen) und dies u.U. sogar mit Gewalt durchsetzen falls (!) der Besucher sich weigert, dem nachzukommen (analog zum "rausschmeißen" aus einem Lokal)
- da sie auch davon nichts haben, können sie als Träger des Hausrechts (und falls das mit dem Inhaber so abgestimmt ist) dem Besucher einen Deal anbieten: Bezahlung einer Summe X (nachträglicher Abschluß eines Vertrags) für die Besichtigung und ggf. auch für eine Fotoerlaubnis. Sowas in der Art findet scheinbar am Teufelsberg statt. Das Angebot kann man dann als Besucher wenn man möchte annehmen (und damit verhindern, daß eines der vorigen beiden Szenarien stattfindet) - oder eben auch nicht. Woraufhin (also bei Ablehnen des Angebots durch den Besucher) der Wachdienst dann eins der beiden vorigen Szenarien durchführen kann - oder eben auch nicht, falls es ihm zu doof oder zu aufwendig ist.
(*)
Speicherkarten oder gar Kameras "einziehen" kann ein privater Sicherheitsdienst natürlich auch nicht (dafür gibt es keine Rechtsgrundlage). Es handelt sich um Eigentum des Besuchers, das sie ihm nicht wegnehmen dürfen (Diebstahl, ggf. Nötigung etc). Genausowenig wie sie dem Besucher die Schuhe, die Hose, die Autoschlüssel oder sonstwas wegnehmen dürfen (gezogene Waffen o.ä. mal ausgenommen).
Gruß M.
(*) PS Das sind natürlich nicht die einzigen 3 Möglichkeiten - der Wachdienst
kann wenn er möchte auch was ganz anderes machen, z.B. dem Besucher anbieten ihn bei seinem Rundgang über das Gelände zu begleiten, oder dem Besucher nahelegen aufmerksam bei Gefahrenstellen zu sein o.ä. (soll wie man hört alles schon vorgekommen sein).