Begriffsklaerung zur BDVP

fulcrum

New member
Problem: in Unterlagen des MdI finden sich immer wieder 2 Begriffe um deren Klaerung es hier geht:

1. Bezirksbehörde der Volkspolizei und 2. Bezirksdirektion der Volkspolizei. Als Abkuerzung findet sich aber immer nur "BDVP".

Frage: handelt es bei 1. & 2. um das Selbe und gab es in der Historie lediglich eine Umbenennung oder sind 1. & 2. zwei unterschiedliche Strukturelemente der Volkspolizei? - falls Unterschied: worin liegt der Unterschied?


Gruß F.
 
Ich habe dazu externen Sachverstand bei der VP bemüht. Der Hinweisgeber ist im Forum bekannt
>>>

Ich kenne unter dem Begriff BDVP nur die 'Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei'. Chef war immer ein General (ohne Zusatz: 'der VP'!), dem die Dienstzweige der Deutschen Volkspolizei und die Bereiche der Organe des Ministeriums des Innern unterstanden in der Behörde selbst und die VPKA unterstanden. Darunter war jeweils eine der bis zu zwei VP-Bereitschaften (Bataillone, Innere Truppen) im Bezirk. Aus dieser konnte er nur eine Kompanie geschlossen einsetzen. Für die anderen brauchte er eine Minister-Genehmigung.

In welchen Unterlagen des MdI, Organisationsbereich und Zeitpunkt der Ausfertigung, soll der Begriff 'Bezirksdirektion der Volkspolizei' enthalten sein?

<<< Grüße Djidwka
 
In welchen Unterlagen des MdI, Organisationsbereich und Zeitpunkt der Ausfertigung, soll der Begriff 'Bezirksdirektion der Volkspolizei' enthalten sein?

Hallo DJ,

in Unterlagen der BDVP Neubrandenburg gibt es mehrmals diese "Verwirrung" der Begrifflichkeit, zuletzt erneut aufgetaucht in Akten der STVE Neustrelitz.


Gruß F.
 
... in Unterlagen der BDVP Neubrandenburg gibt es mehrmals diese "Verwirrung" der Begrifflichkeit, zuletzt erneut aufgetaucht in Akten der STVE Neustrelitz.

Entsprechend des benannten Kanals aus #2 gilt als wahrscheinlichstes Szenarion eine Umbenennung im Jahr 1990 bis zur endgültigen Auflösung der Bezirke bei völliger Aufgabenidentität. Entsprechend den allgemeinen Umbenennungen für staatliche Strukturelemente der ehemaligen DDR nach Ende 1989 / Anfang 1990. Primär sei die Definition aus #2.

Wenn du weitere bzw. genauere Informationen dazu brauchst, wird die Übermittlung von konkreten Dokumentendaten bzw. Kopien erster Seiten erforderlich gehalten - Grüße Djidwka
 
@ DJ,

das Problem: mit der Umstrukturierung hat das primaer nichts zu tun, da einige der Dokumente bereits Anfang der 1980iger Jahre datiert sind.


Gruß F.
 
... einige der Dokumente bereits Anfang der 1980iger Jahre datiert sind ...

@Fulcrum,
es gab am 01.03.1984 eine umfangreiche Statutenänderung des MdI. Hauptgrund hierbei war die Aufgabenanpassung und Auslagerung von Diensten, die bis dahin dem MdI direkt unterstanden. Dazu habe ich zufällig im Auszug ein belastbares Dokument des NVR. Dabei wurden auch das Statut des MdI vom 30.07.1969 in der Fassung vom 08.03.1973 als Führungsdokument des MdI überarbeitet, mit dem Hauptzweck der
(1)
redaktionellen Überarbeitung des gesamten Statutes, verbunden mit der Neufassung bzw. Präzisierung des überwiegenden Teiles der Paragraphen
(2)
eindeutigere Bestimmung und Abgrenzung des Verantwortungsbereiches und der Aufgaben des MdI
(3 ...)
...

Lassen sich die angefragten Begriffsänderungen an diesem Zeitpunkt festmachen ? Grüße Djidwka
 
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