Wehrdienst und Unterhaltsverpflichtung

Nee, ne Busfahrkarte in Berlin 20,00 Pfennig ! Und die Miete war etwa 10% des Gehaltes eines Geringverdienenden, also `ne 3-Raum-Whng. Baujahr etwa 1960 so ca. 45 DDR-Mark.
 
Ich kenne bisher Keinen der solch einen Befehl erhalten hat. Vllt kannst du noch etwas zu den zugehörigen Umständen mitteilen ?

Diese Wehrsoldangaben, die du zitierst hast, hatte ich auch schon gelesen. Ich war 1977/78 im GWD und habe das dort Angeführte erhalten.

Grüße Frank

Den M- Befehl bekam in meinem Bekanntenkreis fast jeder. Nach dem Wehrdienst wurde man deswegen aufs WKK bestellt.
So sieht der aus, meiner ist noch wie neu :)
 

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Nach dem Wehrdienst wurde man deswegen aufs WKK bestellt

Ich danke euch Beiden für diese (belegten) Informationen. Das ist so neu für mich - ich wechselte während meines GWD den Status und wurde als Seiteneinsteiger Angehöriger der NVA. Daher keine solchen Kenntnisse persönlich dazu vorhanden.

Grüße Frank
 
Verstehe ich recht - dieser M-Befehl wurde ohne Datum herausgegeben? Quasi vorab, für den Fall der Fälle?

Ich habe gedient, dann Reserve in Seelinggrad. Und nach dem Studium war auch noch ein bisschen DDR. Aber dieses Ding habe ich nie gesehen.

Ok, im Internet schon.
 
Du verstehst es recht. Wenn wegen des BBKF der "Ernstfall" eingetreten wäre hätte sich jeder an der beschriebenen Stelle einfinden müssen.
Ich habe den ca. 1985 bekommen und er wurde damals meinem Eindruck nach flächendeckend in unseren Jahrgängen verteilt.
 
Jeder hat diesen Befehl M nicht erhalten, nur ausgewählte Angehörige strategisch wichtiger Berufe. Ua eben, wie durch euch beschrieben, aus dem Bereich Transport-Logistik.

Ich habe gelesen daß man sich ständig zur Verfügung halten musste und Urlaub bzw Reisen dem WKK mitgeteilt werden mussten. War das so ?

Grüße Frank
 
Theoretisch schon, so steht es unter 6. geschrieben.
Ich kenne keinen der seinen WDA samt Befehl mit in seinen zwei- oder dreiwöchigen Urlaub mitgenommen hätte. Kontrolliert hat das auch niemand.
Ich kenne allerdings auch keinen der die Bedingungen für c) erfüllte. Diese auserwählten Leute waren vermutlich schon aus Eigeninteresse motiviert alles richtig zu machen und ich gehe davon aus dass sie auch von den unter d) genannten dazu angehalten wurden.
 
BBKF = Bitterböser Klassenfeind. Ich musste gerade Google bemühen ;)

Ich kenne keinen der seinen WDA samt Befehl mit in seinen zwei- oder dreiwöchigen Urlaub mitgenommen hätte. Kontrolliert hat das auch niemand.

Wer auch. Stimmt ja, mehr als 30 Tage waren ansich Dienstreisen oä. Da galten auch andere Umstände bzgl Pass usw, da war das sicher mehr nebenbei mit dabei.

Aber in Kurzform kann man das so im Internet lesen - zusätzliche Beschränkung der Freiheit. Grüße Frank
 
Ich habe den Befehl M nach dem GWD 1985 auch erhalten, Verwendung MKF
Das mit dem mitführen z.Bsp. in den Urlaub hat bestimmt kein normaler Muschkote gemacht. Ich war einmal zu einer Überprüfung wie schnell man an den im
Befehl M erwähnten Gestellungsort erscheint. Das war nichts besonderes hin-melden-man wurde notiert-wieder nach Hause
Zur Reserve war ich dann im Jahre 89 im Herbst gerade zu der Zeit als Erich zurücktrat

lg gert
 
Habe GWD von 11/85 bis 4/87 im IBR II in der TIBK als Schwerlasttransportfahrer abgedient. Diesen Befehl M aber nie erhalten oder gesehen. Wüste auch nicht das einer meiner gleichzeitig mit dienenden Kameraden einen solchen erhalten hätte. Ist auch was neues für mich.

Grüße aus der Altmark - Sonnig 2,2° - Sprocky
 
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